Anlässlich der heute beschlossenen Regelungen zum Insektenschutz äußert sich der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer MdB, wie folgt: 

„Nach harten und intensiven Verhandlungen haben wir heute Maßnahmen beschlossen, um einen besseren Insektenschutz in Deutschland zu ermöglichen. Dafür treffen wir Regelungen, mit denen Lichtverschmutzung vermindert sowie die Verwendung von Insektenfallen eingeschränkt wird. Außerdem stärken wir den Ansatz Natur auf Zeit zur Schaffung lediglich temporärer Lebensräume für mehr Naturschutz und Landschaftspflege. 

Darüber hinaus ist ein wesentlicher Bestandteil der beschlossenen Regelungen die Ausweitung des Biotopschutzes und die Beschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Dies betrifft vor allem unsere Landwirtschaft. In Bayern haben wir – wie in anderen Bundesländern auch – über das Volksbegehren zur Artenvielfalt bereits einen kooperativen Ansatz zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gefunden. Für uns war dies daher ein wichtiger Maßstab in den Verhandlungen. Aus bayerischer Sicht konnten wir wesentliche Verbesserungen erreichen, indem für alle neu eingeführten Biotoptypen eine Länderunberührtheitsklausel eingeführt wurde. Damit werden die im Rahmen des bayerischen Volksbegehrens „Artenvielfalt“ beschlossenen Regelungen wie Mindestgrößen oder Abstände zu Gebäuden sowie die weiteren pragmatischen Festlegungen bei Streuobstwiesen sowie arten- und strukturreichem Dauergrünland nicht in Frage gestellt. Positiv ist auch die erreichte Beschränkung der Ausbringungsverbote für Biozidprodukte auf rein nationale Schutzgebiete.

Um den Landwirten, die von der Einschränkung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln betroffen sind, einen Ausgleich zu gewähren, hat die Agrarministerkonferenz beschlossen, einen neuen Fördergrundsatz in der GAK einzuführen. Die endgültige Ausgestaltung der Ausgleichszahlungen zu den neuen Fördermöglichkeiten wird in den zuständigen GAK-Gremien abschließend festgelegt. Wir konnten in den Verhandlungen erreichen, dass der Bund hierfür zweckgebunden 65 Millionen Euro bereitstellt. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder stehen damit rund 100 Millionen Euro für den neuen Fördergrundsatz bereit, mit den bisherigen Mitteln sind es insgesamt rund 250 Millionen Euro für Insektenschutzleistungen nur über die GAK.“
 

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