Verdoppelung des Kapitalangebots in den kommenden Jahren angestrebt

Heute stimmt das Parlament fraktionsübergreifend für den Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Zusammenhang mit dem Anpassungsvertrag für die ERP-Förderrücklage. Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Karl Holmeier (MdB), und der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Dr. Andreas Lenz (MdB):

Karl Holmeier: „Seit der Finanzmarktkrise hat sich wieder ein stabiler Beteiligungsmarkt für Wagniskapital in Deutschland entwickelt. Der Anteil des investierten Wagniskapitals am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland liegt allerdings nur bei 0,02 Prozent, in den Vereinigten Staaten und Israel dagegen bei 0,3 bzw. 0,4 Prozent. Für Deutschland ist das gemessen an seinem Bedarf und am Potential für Wachstumsfinanzierungen zu wenig. Es besteht eine Angebotslücke: Große Wagniskapital-Finanzierungen über 10 Mio. Euro sind hierzulande, wenn überhaupt, nur mit ausländischen Investoren möglich. Besonders betroffen sind kapitalintensive Technologieunternehmen in der Wachstumsphase. Dies gefährdet die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Mit unserer Zustimmung zum Anpassungsvertrag wird sich dies ändern.“

Dr. Andreas Lenz: „Innerhalb der KfW erfolgt nun einerseits ein quantitativer Ausbau der bereits bestehenden Instrumente. Andererseits wird ein neues Instrument für die Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung geschaffen. Öffentliche Mittel können die Angebotslücke allerdings nur teilweise schließen. Bedeutsamer ist ihre Hebelwirkung zur Mobilisierung privater Investoren. Der Ausbau muss partnerschaftlich mit den privaten Marktteilnehmern erfolgen und es darf nicht zu einer Verdrängung privaten Angebots durch öffentliche Aktivitäten kommen. Nur so können wir ein verbessertes Kapitalangebot für die besonders kapitalintensive Wachstumsphase erreichen. Gelingt dies, ist eine Verdopplung des Wagniskapitalvolumens in den kommenden Jahren realistisch. Bis Juni 2017 wird dem Deutschen Bundestag ein kohärentes Gesamtkonzept übermittelt, das die Struktur-, Rechts- und Finanzierungelemente klar definiert und regelt. Dabei müssen die Strukturen der Länder, bspw. die der LFA Förderbanken Bayern, berücksichtigt werden. Gründer von heute sind der Wohlstand von Morgen, deshalb müssen wir gerade die Expansionsmöglichkeiten schnell wachsender Unternehmen fördern. Wir machen mit der Erweiterung der Möglichkeiten in diesem Bereich einen großen Schritt nach vorne.“

Hintergrund:

Im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung im Jahre 2007 war ein Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwalteten ERP-Sondervermögens in die KfW eingebracht worden. Die Erträge hieraus stehen für die ERP-Mittelstandsförderung zur Verfügung. Seit der Unterstellung der KfW unter das Kreditwesengesetz zum 1. Januar 2016 wird die KfW von der BaFin überwacht. Diese hat festgestellt, dass die sog. ERP-Förderrücklage I in Höhe von 4,65 Mrd. Euro in der derzeitigen Form nicht den Vorgaben der Kapitaladäquanzverordnung entspricht und folglich nicht dem Kernkapital der KfW zugerechnet werden kann. Mit dem Anpassungsvertrag wird diese Vereinbarkeit nun hergestellt. Durch die „Härtung“ der ERP-Förderrücklage I wird das für Substanzerhalt und Förderung einsetzbare Vermögen des ERP-SV in der KfW rund 15 Mrd. Euro betragen.

Das jährliche ERP-Wirtschaftsplangesetz wird zukünftig auch die substantielle Intensivierung des KfW-Engagements im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung berücksichtigen. 

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