Zum Bericht des Europäischen Parlaments zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union
Zum Bericht des Europäischen Parlaments zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004 – 2007 erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
Die mehrheitliche Zustimmung der FDP-Gruppe im Europäischen Parlament zum Bericht zur Lage der Grundrechte in der EU zeigt, dass die Liberalen in Sachen Antidiskriminierung und Grundrechteagentur mit gespaltener Zunge sprechen. Während sich die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag wiederholt gegen die Europäische Grundrechteagentur und gegen neue Antidiskriminierungsregeln ausgesprochen hat, beschließen die deutschen FDP-Mitglieder des Europäischen Parlaments gemeinsam mit Sozialisten und Linken das glatte Gegenteil.
Die Forderung des Europäischen Parlaments, mit der Europäischen Grundrechteagentur die Menschenrechtslage in den EU-Mitgliedstaaten zu überprüfen, ist inakzeptabel. Dass die ohnehin überflüssige Grundrechteagentur als ‚Kontrollinstrument‘ gegenüber den Mitgliedstaaten eingesetzt wird, wurde bei ihrer Errichtung nicht nur ausdrücklich ausgeschlossen. Es wäre – ebenso wie die geplante Ausweitung der Antidiskriminierungsrichtlinien – ein eklatanter Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip.
Die CSU-Landesgruppe tritt für einen wirksamen Schutz der Grundrechte in der EU ein. Dabei muss gelten: Wenn eine EU-weite Tätigkeit nicht unbedingt erforderlich ist, dann muss sie zwingend unterbleiben.
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