Mehr Wettbewerb durch diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und Regulierung der Nutzungsentgelte

Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich beschlossen. Hierzu erklärt der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange:

„Das beschlossene Gesetz wird den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur weiter verbessern. Gleichzeitig werden klare und faire Spielregeln geschaffen, um zu verhindern, dass es durch konkurrierende Nutzung der Schienenwege zu Ineffizienzen kommt. Davon profitieren Personen- und Güterverkehr.

Kernstück des Gesetzes ist die Entgeltregulierung. Dabei geht es nicht um Fahrpreise für Fahrgäste, sondern um die Entgelte, die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur zahlen. Hier setzen wir deutliche Anreize für eine Begrenzung der Preise. Gleichzeitig haben wir Verfahren aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Länder auch zukünftig für ein umfangreiches Angebot an Schienenpersonennahverkehr sorgen können.

Trassenentgelte werden zukünftig durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Als Garant für unabhängige Regulierung wird sie deutlich gestärkt.

Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb auf der Schiene, von dem Fahrgäste und Wirtschaft profitieren. Unabhängig davon werden die Mittel, mit denen wir die Länder ausstatten, damit sie guten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zur Verfügung stellen können, nochmals auf nun 8,2 Milliarden Euro erhöht. Diese werden jährlich um 1,8 Prozent gesteigert. Die Koalitionsfraktionen schaffen damit beste Voraussetzungen für einen attraktiven und zukunftsfähigen Schienenverkehr in Deutschland.“ 

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