Zum anstehenden Brexit-Steuerbegleitgesetz erklären der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Alois Rainer, MdB und der zuständige CSU-Berichterstatter im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, Alexander Radwan, MdB:

„Auch wenn aktuell noch offen ist, welche Form der Brexit hat, so sind wir doch in der Pflicht, uns auf alle Eventualitäten einzustellen und den Brexit bestmöglich abzufedern. Ich begrüße es daher, dass das Brexit-Steuerbegleitgesetz sicherstellt, dass wegen des Brexits keinem Bürger Steuernachzahlungen ins Haus stehen“, so Alois Rainer.

„Das Gesetz enthält daneben auch Vorschriften, die die Finanzmarktregulierung betreffen. Wir wollen auf nationaler Ebene sicherstellen, dass es zu keinen unnötigen Gefahren für die Finanzstabilität kommt und für Altverträge eine Übergangsfrist bis 2020 gilt“, so Alexander Radwan.

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