Am 01.07.2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dem Sekretariat des Zweiten Untersuchungsausschuss (sog. Untersuchungsausschuss Maut) des Deutschen Bundestages weitere Beweismaterialien übergeben. Diese enthalten u.a. E-Mails an das Abgeordneten-Mailkonto des Ministers. Dazu können Sie den Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dem Untersuchungsausschuss, Ulrich Lange, gerne wie folgt zitieren:

„Heute werden wir eine Zeugin des BMVI und zwei Zeugen des Kraftfahrt-Bundesamtes befragen. Hierzu gehört unter anderem der ehemalige Präsident des KBA, Herr Zinke. Es handelt sich bei ihm um denjenigen, der als Präsident organisatorisch zuständig und entsprechend den üblichen Abläufen auch die richtige Person für die Unterzeichnung von Verträgen war.

Es ist gut, dass das BMVI dem 2. Untersuchungsausschuss gestern weitere Unterlagen vorgelegt hat. Wir stellen fest, dass diese zwar spät, aber nicht zu spät zur Verfügung gestellt wurden, da wir uns weiterhin mitten in der Aufklärungsphase befinden. Der Untersuchungsausschuss hat jetzt alle Möglichkeiten, die vorhandenen Unterlagen und Informationen zu sichten und zu bewerten.

Ein Ermittlungsbeauftragter, der nicht mehr Rechte und Möglichkeiten als der Untersuchungsausschuss selbst hat, klärt nicht mehr und schneller auf. Auch geht es bei dem Vorhaben von FDP, Grünen und Linken, über einen Ermittlungsbeauftragten Zugriff auf Abgeordnetenkonten zu erhalten, um ein hohes Verfassungsgut, nämlich letztlich um die Arbeitsfähigkeit des Abgeordneten. Die Menschen, die sich an uns wenden, brauchen die Sicherheit, dass ihre Informationen im geschützten Raum bleiben. Wir dürfen die Schwelle zum Abgeordneten nicht erhöhen. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade erst in dieser Woche durchaus richtungsweisend die Rechte der Abgeordneten gestärkt, in dem es betont hat, dass das durch Artikel 38 Grundgesetz gesicherte freie Mandat sowohl die Abgeordnetenbüros als auch die freie Willensbildung der Mandatsträger und damit eine freie Kommunikation zwischen Abgeordneten und Wählern schützt. Der Eingriff in diese Rechte wiege schwer und könne nur zum Schutz anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang gerechtfertigt werden.

Wir unterstützen deshalb die souveräne und richtige Herangehensweise des Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses und sind der Auffassung, dass er für die Klärung der schwierigen rechtlichen Fragen dem fachlich anerkannten Parlamentsreferat des Bundestages einen Auftrag für ein Rechtsgutachten bis Ende August 2020 erteilt hat. Diese Zeitvorstellungen halten wir für völlig angemessen, denn wie bereits anhand der bisherigen Diskussionen deutlich geworden ist, ist die Rechtslage angesichts des von den Antragstellern erwogenen schwerwiegenden Eingriffs in die Rechte eines Bundestagsabgeordneten komplex und muss sorgfältig geprüft werden. Die FDP, die zu dieser Frage nach eigenen Angaben bereits ein Rechtsgutachten hat erstellen lassen, sollte dieses jetzt schnellstmöglich vorlegen. Der Wille, das Rechtsgutachten für sich zu behalten, ist nur schwer mit dem Gedanken der ehemaligen Rechtsstaatspartei zu vereinbaren.

Der Untersuchungsausschuss sollte seine Arbeit jetzt zügig fortsetzen.“
 

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