Redebeitrag zum Investitionsbeschleunigungsgesetz

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am Geld liegt es nicht. Das steht in Rekordhöhe zur Verfügung. Auch dank der Unterstützung aus dem Deutschen Bundestag, von dieser Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD, können wir in Rekordhöhe investieren. Das werden wir auch beim Haushalt 2021 beweisen. Das ist eine gute Botschaft. Am Geld liegt es nicht.

Wir sitzen jetzt zum vierten Mal hier zusammen, um Planung und Genehmigung zu beschleunigen. Drei Pakete haben wir bereits geschnürt, um Genehmigungen, um Planungen in Deutschland schneller zu machen. Jetzt geht es um ein viertes Paket, und nach meiner Meinung ist es auch nicht das letzte Paket in dieser Legislaturperiode. Wir haben fest im Blick und fix vor, dass wir Genehmigungen und Planungen in Deutschland beschleunigen, ja sogar beschleunigen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Der Koalitionsausschuss hat am 8. März weitere Maßnahmen beschlossen. Deswegen legen wir diesen Gesetzentwurf mit der Unterstützung der Spitzen aus der Koalition vor. Darin nehmen wir – über den Bereich des reinen Planungsrechts hinaus – jetzt auch das vorgelagerte Raumordnungsverfahren und das nachfolgende Gerichtsverfahren in den Blick. Denn auch hier lassen sich die Verfahren straffen.

Im Bereich der Schiene zum Beispiel werden wir bestimmte Genehmigungen erleichtern. So ist künftig bei der Elektrifizierung von vorhandenen Bahnstrecken oder auch bei der Ausstattung einer Strecke mit digitaler Signal- und Sicherungsleittechnik kein Planfeststellungsverfahren mehr nötig. Gleiches gilt beim Erneuern eines Bahnsteigs oder beim Errichten von Schallschutzwänden aus Gründen des Lärmschutzes. Das heißt also, dort, wo entweder keine Betroffenheiten oder nur wenig Betroffenheiten sind, wollen wir beschleunigen.

Wenn ich nach dem heutigen Tag, nach dieser heutigen Aussprache auf diese Debatte schauen werde, dann hoffe ich, feststellen zu können, dass nicht nur die Große Koalition dieser Beschleunigung von Genehmigungen und Planungen zugestimmt haben wird, sondern auch, da es gerade um Forderungen geht, die Schiene zu stärken, die Oppositionsfraktionen dieses Vorhaben unterstützt haben werden. Denn bei manchen Veranstaltungen gab es für mich sogar einen Handschlag, also das Versprechen, dass, wenn wir gerade bei der Schiene beschleunigen, dann auch die Opposition an dieser Stelle mitmacht. Das wäre ein gutes Signal.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es ist auch nur konsequent, dass in einigen dieser Fälle künftig die Prüfung der Umweltverträglichkeit entfällt, wie etwa bei der Digitalisierung von Bahnstrecken oder der Erneuerung von Bahnsteigen sowie Bahnübergängen. In anderen Fällen, zum Beispiel wenn eine Bahnstrecke mit einer Oberleitung oder einer Lärmschutzwand ausgestattet wird, genügt künftig eine Vorprüfung, die je nach Ergebnis eine anschließende Prüfung der Umweltverträglichkeit entbehrlich machen kann.

Der zweite Bereich, den wir mit dem Gesetzentwurf angehen, ist das Thema Raumordnungsverfahren, und zwar allgemein, also nicht nur bei der Schiene. Wir wollen, dass Raumordnungsverfahren nicht mehr zwingend nötig sind. Wenn in dem betreffenden Gebiet keine Einwände von Anwohnern, Naturschützern, Landwirten oder anderen wichtigen Akteuren zu erwarten sind, kann derjenige, der ein Bauprojekt plant, darauf verzichten. Das bedeutet natürlich nicht, dass Bürger oder Umweltschutzverbände um die Möglichkeit gebracht werden, Einwände gegen ein Vorhaben zu erheben. Das können sie nach wie vor – nur eben nicht in einem Raumordnungsverfahren, sondern in der Planfeststellung.

Zudem sollen Raumordnungsverfahren stärker digitalisiert werden, zum Beispiel durch Onlineveröffentlichungen. Und es wird noch einmal klargestellt, dass Belange, die bereits Gegenstand eines Raumordnungsverfahrens waren, im weiteren Zulassungsverfahren nicht erneut geprüft werden. Wir erleben bei ganz großen Bauprojekten jedes Mal, dass Anliegen oder Widersprüche immer wieder eingereicht werden, sodass sich diese Verfahren leider verzögern. Das können wir uns in Anbetracht der Herausforderungen für unsere Infrastruktur nicht leisten.

Klargestellt wird auch, dass Linienbestimmung und Planfeststellung nach einem Raumordnungsverfahren zeitnah erfolgen sollen. Nur dann nämlich lassen sich die erhobenen Daten und Gutachten ohne langwierige Aktualisierungen für die folgenden Verfahren verwenden.

Und schließlich können wir auch die Gerichtsverfahren beschleunigen. Statt drei Instanzen – Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht – werden künftig in bestimmten Fällen zwei Instanzen genügen. Konkret geht es um Streitigkeiten rund um Landesstraßen, bestimmte Hafenprojekte oder Windräder. In diesen Fällen sind künftig gleich in der ersten Instanz die Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig. Damit sparen wir eine Instanz und verkürzen das Verfahren. Zudem sollen Rechtsbehelfe Dritter in Fällen von übergeordneter Bedeutung sowie bei Windkraftanlagen an Land keine aufschiebende Wirkung haben.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, am Geld scheitert es nicht. Deswegen ist auch das Hohe Haus gefragt, wenn es darum geht, dass wir einen Kompromiss auf den Weg bringen. Die einen wollen noch mehr – das kann ich gut verstehen –, die anderen wollen viel, aber wenn es konkret wird, können sie sich dem nicht anschließen, doch zu beschleunigen. Ich bin für eine Kompromissfindung offen, vor allem im weiteren Verfahren. Es ist unbedingt notwendig, dass wir die Realisierung von Infrastruktur beschleunigen. Dazu hat diese Koalition den Kurs eingeschlagen. Ich bitte das Hohe Haus, dass wir schnell zu einer Beschlussfassung zu diesem Gesetzentwurf kommen. Dazu lade ich alle sehr herzlich ein.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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