Der Deutsche Bundestag hat drei starke Schutzschirme gegen die Corona-Krise beschlossen – für Krankenhäuser und Ärzte, für Unternehmen und Selbstständige, für Bürger und Arbeitnehmer. Die Schutzschirme im Einzelnen:

1. Schutzschirm für Krankenhäuer und Ärzte

  • Wir sorgen für mehr Intensivbetten, indem wir den Krankenhäusern eine Pauschale von 50.000 Euro für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett zahlen.
  • Wir entschädigen die Krankenhäuser für verschobene Operationen. Für jedes Bett, das dadurch für Corona-Patienten freigehalten wird, erhält das Krankenhaus eine Pauschale von 560 Euro pro Tag.
  • Wir verstärken die finanzielle Liquidität bei Krankenhäusern, indem wir den vorläufigen Pflegeentgeltwert um 38 Euro auf 185 Euro erhöhen.
  • Wir verhindern, dass die Reha-Kliniken unter der Corona-Krise leiden, weil planbare Operationen ausgesetzt oder verschoben werden. Sie erhalten für leere Betten befristet einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 60 Prozent der mit der GKV vereinbarten Vergütung.
  • Wir stellen 3,5 Mrd. Euro für die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung und die Entwicklung eines Impfstoffs bereit.
  • Wir helfen mit Ausgleichzahlungen niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, die hohe Umsatzminderung aufgrund geringerer Patientenbehandlung erleiden.
  • Wir entlasten die Mitarbeiter der Pflege- und Betreuungseinrichtungen durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, ohne die Qualität der Pflege insgesamt zu schmälern.
  • Wir sorgen dafür, dass junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagieren, durch die zusätzliche Arbeit keine Nachteile beim Bezug von BAföG erleiden.
  • Wir stellen ein einheitliches und schnelles Handeln des Bundes bei einer epidemischen Lage sicher, indem wir das BMG im Seuchenfall mit mehr Kompetenzen ausstatten.

2. Schutzschirm für Unternehmen und Selbstständige

  • Wir geben bis zu 50 Milliarden Euro direkt an Selbständige und Kleinstunternehmen, damit diese ihre Fixkosten bezahlen können. Mit bis zu 15.000 Euro pro Unternehmen können wir so bis zu 3 Millionen Betroffenen direkt helfen. 
  • Wir überbrücken Liquiditätsengpässe und unterstützen Unternehmen in der Krise mit Garantien und Kredithilfen aus dem neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von insgesamt 600 Milliarden Euro.
  • Wir haben durchgesetzt, dass auch Start-ups Unterstützung aus diesem Fonds bekommen können. Damit erhalten wir eine lebendige Gründerszene und schützen junge Unternehmer. Wer mit Innovationen an der Zukunft unserer Wirtschaft baut, dem darf nicht durch Corona das Geld ausgehen. 
  • Wir stellen 100 Milliarden Euro bereit, damit der Staat sich als ultima ratio auch an Unternehmen beteiligen kann. Wir schützen damit unsere Wirtschaftsinteressen und verhindern, dass kritische Infrastruktur aus dem Ausland aufgekauft werden kann. 
  • Wir übernehmen von Arbeitgebern während des Bezugs von Kurzarbeitergeld vollständig die Sozialversicherungsbeiträge.
  • Wir ermöglichen die elektronische Kommunikation bei Hauptversammlungen und Mitgliederversammlungen im Vereins- und Gesellschaftsrecht, damit die notwendigen Versammlungen ohne physische Zusammenkünfte durchgeführt werden können.
  • Wir vermeiden eine Insolvenzwelle, indem wir vorübergehend die gesetzlichen Fristen im Insolvenzrechts aussetzen.

3. Schutzschirm für die Bürger und Arbeitnehmer

  • Wir verbessern den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Zukünftig müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Kurzarbeit betroffen sein, damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Zusätzlich eröffnen wir auch Leiharbeitern den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Die Arbeitslosenversicherung zahlt den Betroffenen bis zu 67 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.
  • Wir entschädigen Arbeitnehmer für den Arbeitsausfall wegen fehlender Kinderbetreuung. Der Staat übernimmt – analog zum Kurzarbeitergeld – für längstens sechs Wochen 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls (Höchstbetrag von 2.016 Euro pro Monat).
  • Wir schützen Mieter, die aufgrund der Krise vorübergehend in eine finanzielle Notsituation geraten sind, und setzen das Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung der Miete bis zum 30. Juni 2020 aus. Dabei bleibt die Zahlungsverpflichtung weiter bestehen.
  • Wir helfen den Verbrauchern bei Darlehensverträgen. Alle Verträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, werden im Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und 30. Juni 2020 um jeweils 3 Monate ab Fälligkeit gestundet, sofern der angemessene Lebensunterhalt des Schuldners gefährdet wird.
  • Wir schaffen bis zum 30. Juni 2020 ein vereinfachtes Verfahren bei Hartz IV und Sozialhilfe, damit den betroffenen Personen unbürokratisch und schnell geholfen werden kann. 
  • Wir erleichtern den Zugang zum Kinderzuschlag, indem wir statt des üblichen Bemessungszeitrum von sechs Monaten lediglich das aktuelle Gehalt als Nachweis der Berechtigung heranziehen.
     

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