Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Martina Englhardt-Kopf in der Bundestagsdebatte zu Cannabis-Grenzwerten im Straßenverkehr, 25.4.2024:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 

Den Widerspruch in der Rede meines Vorredners kann ich persönlich überhaupt nicht nachvollziehen. Sinngemäß sagte er: „Wer kifft, fährt nicht“; aber in seinem Plädoyer war genau vom Gegenteil die Rede.

Herr Lenders, ich spreche Sie konkret an. Sie sagten, das alles, die Wirkung auf den Körper sei überhaupt nicht schlimm. Es gibt – das wissen Sie ganz genau – keine standardisierten Testverfahren.

Um das eingangs deutlich zu machen: Das, was Sie hier heute Abend darlegen, ist die Fortsetzung einer völlig verantwortungslosen Politik, die angefangen hat mit der bereits beschlossenen Legalisierung von Cannabis. Und jetzt geht es weiter mit der von Ihnen eingesetzten 

Regierungskommission. Eine Verdreifachung der Grenzwerte ist völlig verantwortungslos. Die Experten suchen Sie so aus, dass es für Ihre Politik passt. Wenn Sie auch andere Stellungnahmen lesen würden, wüssten Sie – das ist ganz klar nachzulesen; meine Vorredner haben es gesagt –, dass Ihre Einschätzung eben nicht auf wissenschaftlichen Fakten basiert. Ich zitiere den Verfasser des Verkehrspolizeilichen Votums der Polizeien der Länder und des Bundes – Sie haben sicherlich auch mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gesprochen, die das im Vollzug alles umsetzen müssen –: Es gibt keine standardisierten Testverfahren; es gibt keine Kapazitäten bei unserer Polizei; niemand weiß, wie das Ganze überhaupt umgesetzt werden soll. – Aber die Legalisierung haben Sie schon, zum 1. April 2024, durchgeführt. Das ist völlig verantwortungslos. Und wie immer werden von Ihnen – das lässt sich auf sämtliche Politikbereiche übertragen – sämtliche Expertenmeinungen, die nicht zu Ihrer Politik passen, einfach so unter den Teppich gekehrt. Das ist an dieser Stelle völlig verantwortungslos.

Die Annahme, dass regelmäßiger Cannabiskonsum mit der Fahreignung vereinbar ist, ist völlig irreführend und gefährlich.

Was sagen Sie eigentlich Fahranfängern? Nach geltender Rechtsprechung ist 1 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum erlaubt. Das ist ein Wert, der ein verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr widerspiegelt, und zwar für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Wer schützt denn eigentlich die anderen? Wir müssen an dieser Stelle doch an alle Bürgerinnen und Bürger denken! Deshalb lehnen wir von der Unionsfraktion das vollständig ab. Wir halten das für verantwortungslos.

Außerdem widerspricht das völlig Ihrer Vision Zero – annähernd oder gar keine Verkehrstoten mehr –, von der Sie immer sprechen. Das ist völlig verantwortungslos. Die Verkehrssicherheit muss oberste Priorität haben! Ich bitte Sie, da noch mal nachzubessern. Das kann so nicht durchgezogen werden.

Herzlichen Dank.
 

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