Redeauszug der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner in der Bundestagsdebatte zum Pflegestudiumstärkungsgesetz, 19.10.2023.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 


Ich möchte meine drei Minuten darauf verwenden, eine Allensbach-Studie zu zitieren. Laut dieser Allensbach-Studie wird von der Bevölkerung als vornehmliches und zu lösendes Problem – das ist die Verantwortung, die diese Bundesregierung hat – die Sicherstellung der Pflege angesehen.


Ich muss ganz klar sagen: Es ist kein gutes Zeichen, wenn wir – die Allensbach-Studie belegt es – das Systemvertrauen einfach dadurch verlieren, dass Sie absolut unzureichende Gesetzentwürfe vorlegen.

Ich möchte es auch deshalb ganz klar ansprechen, weil die Aufgabe aufgrund des demografischen Wandels sehr groß ist, und Sie werden dem schon im ersten Wurf nicht gerecht. Sie führen richtigerweise eine Ausbildungsvergütung für die pflegenden Studierenden ein.

Aber Sie kommen nicht zu dem Schluss, dass natürlich nicht die Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen diese Last tragen dürfen, sondern Sie drücken diese Last den Pflegebedürftigen auf, die jetzt schon maximal belastet sind, und das können wir nicht akzeptieren. Deswegen lehnen wir das ab. Die Eigenanteile in den Pflegeheimen sind ein großes Thema. Die Allensbach-Studie fordert Sie auf, dieses Thema anzugehen. Sie tun es leider nicht.

Die Gesellschaft ist in diesem Bereich schon viel weiter, beispielsweise in Bezug auf die Pflege-WGs. Wir sind jetzt an einem Punkt, wo Menschen sich zusammentun und sagen: Fürs Alter kann ich mir vorstellen, beispielsweise in eine Pflege-WG zu gehen. – Für diese Gruppe leisten Sie im Moment null Komma null; es passiert gar nichts. Im Gegenteil: Wir sind kurz davor, dass Pflege-WGs an den Rand der Insolvenz getrieben werden, weil gerade für diesen Bereich überhaupt nichts in Ihren Gesetzen steht.

Das weitere Thema: die Heilkundeübertragung. Ich darf der Kollegin Kordula Schulz-Asche ein Kompliment aussprechen, dass sie sich durchgesetzt hat; dafür bin ich sehr dankbar. Aber: Vorher konnte die Heilkundeübertragung im Studium angeboten werden, jetzt muss sie angeboten werden. Das ist der wesentliche Unterschied.
Der entscheidende Punkt steht nicht in diesem Gesetzentwurf: Die Auseinandersetzung mit den Ärzten und dem Leistungsrecht führen Sie nicht. 

Aber das ist der entscheidende Punkt; das müssen wir tun: Die Auseinandersetzung muss gesucht werden. Und da ist überhaupt noch nichts in trockenen Tüchern, sondern es ist lediglich aus einem Kann ein Muss geworden. Wir werden versuchen, Sie dabei zu unterstützen, eine weitere Übertragung von Heilkunde möglich zu machen.

Dieser Kampf ist noch zu fechten. Darauf gibt Ihr Gesetz überhaupt keine Antwort. Auch für die berufserfahrenen Kollegen, die jetzt schon gut ausgebildet sind, haben Sie so gut wie nichts im Gesetzentwurf stehen.

Es muss dringend darauf hingewirkt werden, dass auch die berufserfahrenen Kollegen die Möglichkeit bekommen, ihre Kompetenzen auszuleben. Es geht darum, in der Pflege Karrierepfade aufzuzeigen. Da sind wir einen Schritt weitergekommen.

Aber aufgrund der großen Aufgabe sind wir hinter allen Erwartungen zurück, die wir als Union und die auch die Gesellschaft an Sie stellt, – – und das finde ich persönlich sehr schade.
 

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