Die Ampel hat nach monatelangem Streit sogenannte Leitplanken für die parlamentarischen Beratungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. 

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Auf zwei Seiten wurde der brüchige Koalitionsfrieden zusammengekleistert, ohne die großen Probleme des Heizungsverbotsgesetzes zu lösen und den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit zu geben.

Die Ampel hat mit ihrer Planlosigkeit und inneren Zerrissenheit die Menschen tief verunsichert. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen immer noch nicht, was auf sie zukommt. Sie haben Angst, finanziell überfordert zu werden und das Leitplanken- Papier gibt keine Antworten, sondern wirft nur weitere Fragen auf.

 

Selbst Robert Habeck sagt lapidar:

„Das ist jetzt kein Gesetzestext, der da entstanden ist, sondern da stehen sehr viele ungenaue Formulierungen drin und die stehen da drin, weil wir noch nicht komplett einig sind.“ (Deutschlandfunk, 15.6.2023)

 

Die Ampel wird getrieben von Einfalt statt Sorgfalt. Der vermurkste Gesetzesentwurf von Robert Habeck soll nun innerhalb kürzester Zeit repariert, beraten und durch den Bundestag gepeitscht werden.

ZENTRALE PUNKTE IN DEN LEITPLANKEN

Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung ist die Neuerung, auf die sich die Ampel einigen konnte. Bis spätestens 2028 soll es eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung geben. Darin wird festgehalten, ob und welche Gebäude an ein Wasserstoff- oder Nah-/Fernwärmenetz angeschlossen werden.

Gebäude, die an keines der Netze angeschlossen werden, sind weiterhin verpflichtet eine Heizung einzubauen, die zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Sollte aktuell keine kommunale Wärmeplanung existieren, dürfen laut aktueller Planung Gasheizungen ab dem 1.1.2024 nur noch eingebaut werden, wenn diese umrüstbar auf Wasserstoff sind.

Die Ampel ist unter dem gesellschaftlichen Druck und dem Druck von CDU und CSU eingeknickt und will Holz- und Pelletheizungen jetzt „ausnahmslos“ erlauben. Gleichzeitig seien „Fehlanreize zu vermeiden“ und „Nachhaltigkeitskriterien“ zu erfüllen. Was das konkret bedeutet, bleibt vollkommen unklar.

Ab 1.1.2024 darf ein Verkauf von Heizungen nur noch nach einer vorherigen Energieberatung stattfinden. Die FDP spricht in diesem Zusammenhang zwar von einem „Beratungsangebot“, die „Leitplanken“ sehen aber eine „Beratungspflicht“ vor.

OFFENE FRAGEN

Darüber hinaus bleiben mit diesem Koalitionskompromiss zentrale Fragen unbeantwortet:

  • Wie hoch die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sein werden, ist vollkommen unklar. Die sogenannten Leitplanken beinhalten keine Fördersätze oder Finanzierungszusagen.
  • Das Einigungspapier der Ampel trifft zu Ölheizungen keinerlei Aussage. Ob und ab wann Ölheizungen verboten sind, ist deshalb vollkommen unklar.
  • Auch die Höhe, die Finanzierung und die Konditionen der künftigen Förderung sind völlig offen. Es ist beispielsweise unklar, ob es Einkommensgrenzen geben wird.
  • Das gilt auch für die Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen, etwa für Rentnerinnen und Rentner. Hier bleibt offen, ob die Altersgrenzen abgesenkt werden sollen. Rechtsgutachten hatten etwa die bisherige, willkürlich gewählte Altersgrenze von 80 Jahren als nicht verfassungskonform bewertet.
  • Wie Mieter vor stark steigenden Kosten geschützt werden sollen, ist nicht geklärt. In den Leitplanken wird lediglich geschrieben, dass Mieter „nicht über Gebühr belastet werden“ dürfen.
  • Unklar ist, was in Kommunen bis 10.000 Einwohner gilt. Hier sieht der Gesetzentwurf zum Wärmeplanungsgesetz keine verpflichtende kommunale Wärmeplanung vor.

WAS BEDEUTEN DIE AMPEL-PLÄNE KONKRET?

Beispiel Nr. 1: Am 1.3.2025 geht die Gas-Heizung bei Familie Meyer irreparabel kaputt. Eine kommunale Wärmeplanung liegt nicht vor. Familie Meyer baut sich eine neue Gasheizung ein. Ein Jahr später kommt die kommunale Wärmeplanung.

Verliert Familie Meyer jetzt die Betriebsgenehmigung für ihre Gas-Heizung? Nach den Ampel-Vorschlägen vollkommen unklar!

Beispiel Nr. 2: Die Öl-Heizung von Familie Müller geht am 1.3.2026 kaputt. Darf Familie Müller eine neue Ölheizung einbauen? Nach den Ampel-Leitplanken wahrscheinlich.

Darf Familie Müller die neue Öl-Heizung nach dem 1.1.28 noch weiter betreiben? Nach den Ampel-Leitplanken voraussichtlich nicht mehr!

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