
Wir setzen den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte aus. Ein richtiger Schritt, denn wer nur temporären Schutzstatus hat, kann keine dauerhaften Ansprüche ableiten. Die Grenze unserer Aufnahmekapazität ist erreicht: bei der Unterbringung, wie bei der Integration. Alexander Hoffmann bringt’s auf den Punkt: Die Aussetzung ist folgerichtig – wir brauchen Ordnung statt Überforderung!