Bürokratieentlastungsgesetz

One in – one out: Künftig soll für jedes neue Gesetz, welches zusätzliche Bürokratie verursacht, eine alte Regel weichen. Dieses Prinzip soll zusammen mit weiteren Maßnahmen insbesondere der mittelständischen Wirtschaft helfen. Am Donnerstag wurde der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag in erster Lesung debattiert.

Insgesamt wird die Wirtschaft durch die sogenannte Bürokratiebremse um mehr als 500 Millionen Euro entlastet. Dies soll unter anderem dadurch geschehen, dass künftig mehr kleine Unternehmen als bisher von den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreit werden. Außerdem sollen Existenzgründer später als bisher statistische Meldepflichten wahrnehmen. Darüber hinaus sieht das Gesetz Erleichterungen im Steuerverfahrensrecht vor.

Dass bürokratische Hürden die Wirtschaft belasten können, sieht man aktuell beim Thema Mindestlohn. Unternehmer und Vereine schilderten jüngst zum „Praxis-Check Mindestlohn“ der CSU-Landesgruppe ihre Erfahrungen und Auswirkungen. Sie klagten vor allem über die überbordende Bürokratie in Form der Dokumentationspflichten und der Auftraggeberhaftung.

Auch der Bericht der Bundesregierung und eine Stellungnahme des Normenkontrollrates hatten kürzlich zusätzliche Kosten für die Wirtschaft durch das Mindestlohngesetz in Milliardenhöhe festgestellt. CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt, stellte klar: „Der Mindestlohn bleibt auf der Tagesordnung bis die Probleme vernünftig gelöst sind.“

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