Das sogenannte Meister-BAföG wird deutlich attraktiver: In erster Lesung haben die Abgeordneten am Donners­tag über zahlreiche Verbesserungen beraten. Damit rückt das Meister–BAföG auf Augenhöhe zum BAföG der Studierenden.

„Für uns war berufliche Bildung immer das Thema“, machte Albert Rupprecht (CSU) in seiner Rede deutlich. Das Meister-BAföG sei schließlich vor 20 Jahren unter Bundeskanzler Helmut Kohl eingeführt worden. Heute komme es darauf an, wieder ein vernünftiges Verhältnis zwischen akademischer und beruflicher Bildung herzustellen – auch, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Denn für 2020 werde prognostiziert, dass zwei Drittel eines Jahrgangs studieren und nur noch ein Drittel eine Ausbildung absolvieren werde. „Unser Leitbild ist die Gleichwertigkeit der akademischen und der beruflichen Bildung“, erklärte Rupprecht. Er freue sich, dass die Unions­fraktion nochmals eine Er­höhung des Bundesanteils um 27 Millionen auf jetzt 56 Millionen Euro habe durchsetzen können. Somit stehen inklusive des Länderanteils insgesamt 80 Millio­nen Euro zur Verfügung.
 

 

Der Zuschuss zum Lebens­unterhalt beim Meister-BAföG soll von 44 auf 50 Prozent steigen, der Kreis der Leistungsberechtigten wird deutlich erweitert: Wer zum Beispiel bereits einen Bachelor-Abschluss hat und sich danach noch zu einer Ausbildung entschließt, kann das Meister-BAföG beantragen. Auch werden Antrag und Bezug der Unterstützung erleichtert. Die höhere Förderung soll zum 1. August 2016 in Kraft treten. Damit werde exakt das beschlossen, was die CSU-Landesgruppe in Kreuth im vergangenen Jahr beschlossen hat, so Rupprecht.
 
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