Hasselfeldt: „falsche Prioritätensetzung“ der EU-Kommission

Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt, wies den Vorwurf des EU-Kommissionspräsidenten zurück, die Infrastrukturabgabe sei nicht EU-rechtskonform. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte via Zeitungsinterview angekündigt, dass die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Infrastrukturabgabe eröffnen wolle. Die Kommission habe seinen Worten nach Zweifel, ob die Infrastrukturabgabe das Prinzip der Nicht-Diskriminierung von Ausländern erfülle.

Gerda Hasselfeldt warf der Kommission eine falsche Prioritätensetzung vor: „Es ist schon bemerkenswert, mit welch großem Engagement sich die EU-Kommission mit einem nationalen Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe beschäftigt, während sich die Krise in Griechenland stetig zuspitzt, während die EU eine Flüchtlingswelle gigantischen Ausmaßes erlebt, während Europa mit den USA über den Beginn einer neuen Epoche im Freihandel verhandelt, während sich der Konflikt mit Russland permanent verschärft und während wir gemeinsam um die Gestaltung des digitalen Zeitalters ringen. Das ist eine falsche Prioritätensetzung.“

Sie unterstrich, dass sich die EU-Kommission mit aller Kraft für diese Themen einsetzen solle, anstatt ständig die Infrastrukturabgabe zu bekämpfen. „Im Übrigen: Wir sind der Überzeugung, dass die Infrastrukturabgabe natürlich mit EU-Recht vereinbar ist, sonst hätten wir sie nicht in dieser Form beschlossen“, so Gerda Hasselfeldt.

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