Rede zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes

Wir beraten heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes sowie einen Antrag der Linken mit dem Titel „Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sofort einstellen“.

Anders, als uns die Fraktion Die Linke mit ihrem Antrag glauben machen will, geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht um einen ersten Schritt zur Gründung einer Bundesfernstraßenfinanzierungsgesellschaft. Dies ist eine glatte Themaverfehlung! Vielmehr geht es darum, einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages umzusetzen. Dieser hat nämlich am 13. November 2014 – also vor knapp einem Jahr – beschlossen, die Steuermittel und die Mautmittel bei der VIFG, der bestehenden Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft, zusammenzufassen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diesem Ziel nun entsprochen. Hierdurch soll es möglich sein, ganz konkret für jede Maßnahme zu jedem Zeitpunkt die Kosten nachzuvollziehen. Mithin handelt es sich hier um einen reinen finanztechnischen Aspekt – nicht mehr und nicht weniger. Dadurch wird es auch endlich möglich sein, völlig seriös und ohne ideologische Scheuklappen ÖPP-Projekte mit öffentlich finanzierten Projekten zu vergleichen. Diese Maßnahme wird somit wesentlich zur Kostentransparenz bei den Verkehrsinvestitionen beitragen.

Das Prinzip der Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen hat sich in meiner Heimat Bayern mehr als bewährt. Die bayerische Straßenbauverwaltung ist leistungsfähig und zuverlässig. Neben den regelmäßigen Aufgaben für Erhaltung, Betrieb, Neu-, Um- und Ausbau wurden stets auch alle Investitionsprogramme und Sonderfinanzierungen einschließlich ÖPP durch die Auftragsverwaltungen erfolgreich umgesetzt. Auch ist unser gut ausgebautes Netz von Bundesfernstraßen in der operativen Verantwortung des Freistaates entstanden. Voraussetzung hierfür war stets die zügige Schaffung von Baurecht.

Fakt ist jedoch auch, dass die Auftragsverwaltung nicht in allen Ländern gleich gut funktioniert und die Qualität der Autobahnverwaltung in den 16 Ländern sehr unterschiedlich ist.

Der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf im deutschen Fernstraßennetz ist ungemein groß. Auch wenn wir aufseiten des Bundes historisch einzigartig hohe Investitionen in die Infrastruktur tätigen – wie es derzeit der Fall ist, wozu wir unserem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gratulieren und wofür wir ihm danken dürfen –, werden die Verwaltungen in einigen Bundesländern an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Das Problem hierbei ist deshalb momentan nicht, dass wir über zu wenig finanzielle Mittel verfügen, sondern vielmehr ist es das Fehlen von baureifen Projekten in einigen Bundesländern.

Die Bündelung von Finanzierung und Aufgaben in einer Hand beim Bund im Rahmen einer Bundesfernstraßengesellschaft könnte hier eine mögliche Option sein, um zu mehr Effizienz bei Ausbau, Erhalt und Bewirtschaftung unserer Autobahnen zu gelangen. Allerdings besteht hier gerade auch aus bayerischer Sicht noch erheblicher Diskussionsbedarf.

Hierfür ist der vorliegende Antrag der Linken keineswegs eine taugliche Grundlage. Denn anstatt sich sachlich und pragmatisch mit den Vor- und Nachteilen einer derartigen Gesellschaft auseinanderzusetzen, wird diese hier aus rein ideologischen Gründen abgelehnt, wobei Ihnen kein Argument aus der linken Klischeekiste zu schade ist. So werden Sie in Ihrem Antrag nicht müde, die altbekannten Vorurteile gegen öffentlich-private Partnerschaften hervorzukramen oder auf perfide Weise Ängste vor möglichen Arbeitsplatzverlusten bei den Straßenbauverwaltungen durch die Schaffung einer Bundesfernstraßengesellschaft zu schüren.

Eine sachliche und zielgerichtete Diskussion sieht anders aus. Aus den genannten Gründen werden wir den Antrag der Linken ablehnen und werben für den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

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