Ehrenamtliche leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft

Die unionsgeführte Bundesregierung wird ehrenamtliche Arbeit erleichtern. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der ehrenamtliche Arbeit von bürokratischen Hürden befreit. Außerdem werden die steuerlichen Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten deutlich angehoben und ehrenamtlich Tätige sollen Haftungserleichterungen beim Abschluss von Rechtsgeschäften erhalten.

Für die CSU-Landesgruppe haben der finanzpolitische sowie der innen- und rechtspolitische Sprecher, Bartholomäus Kalb und Stephan Mayer, die große Bedeutung des Gesetzentwurfs hervorgehoben. Bartholomäus Kalb unterstrich: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt zu einem spürbaren Abbau von bisherigen bürokratischen Hürden für gemeinnützige Vereine. Sie können daher in Zukunft ihre gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben noch besser wahrnehmen. Insbesondere die vorgesehenen Erleichterungen bei der Verwendung ideeller Mittel sowie die deutliche Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sind wichtige Maßnahmen, auf die viele Vereine bereits warten.“ Der rechtspolitische Sprecher Stephan Mayer ergänzte hierzu: „Die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Haftungserleichterungen für ehrenamtlich Tätige stärken zudem die Verantwortungsbereitschaft und fördern die bestehenden ehrenamtlichen Strukturen in den Vereinen.“ Die Vielzahl der unterschiedlichen Maßnahmen sei damit ein deutliches Signal der christlich-liberalen Koalition zur Unterstützung des Ehrenamtes in Deutschland“.

Beide stellten heraus, dass Ehrenamtliche in Deutschland täglich durch ihr persönliches Engagement einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Sie übernehmen Verantwortung und sorgen damit für eine große Vielfalt von Angeboten für soziale und kulturelle Zwecke. „Dies verdient Anerkennung und Bewunderung.“

Dem Entwurf zufolge sollen sogenannte Übungsleiter, die ehrenamtlich Schulungen anbieten, künftig 2.400 Euro im Jahr steuerfrei bekommen können. Bisher sind es 2.100 Euro. Der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale wird von 500 auf 720 Euro im Jahr angehoben. Aufwandsentschädigungen bis zu dieser Höhe können Ehrenamtliche bekommen, die nicht ausbildend tätig sind, also zum Beispiel Schiedsrichter im Amateurbereich, Platzwarte oder Feuerwehrleute.

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