Am Dienstag, 24. Oktober, 30 Tage nach der Bundestagswahl, kommt der neu gewählte Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Mit insgesamt 709 Bundestagsabgeordneten, davon 46 von der CSU, ist der 19. Deutsche Bundestag das größte Parlament der deutschen Geschichte. Doch wie funktioniert der Parlamentsbetrieb überhaupt? Hier einige Antworten:

Was sind die Aufgaben des Bundestages?

Die wohl wichtigste Aufgabe ist die Gesetzgebung. Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ist der Bundestag die legislative, also gesetzgebende Gewalt in unserer Demokratie. Ebenfalls sehr wichtig: Die Kontrolle der Regierung (Exekutive) - vor allem, wenn es um Einnahmen und Ausgaben des Bundes, also den Haushalt, geht. Auch bevor Soldaten zu bewaffneten Auslandseinsätzen entsandt werden, muss der Bundestag zustimmen. Und nicht zu vergessen: Die Wahl des Bundeskanzlers oder der -kanzlerin nach der Bundestagswahl.

Welche Rolle spielt der Präsident des Bundestages?

Er ist - nach dem Bundespräsidenten – laut Protokoll die zweitwichtigste Person im Staat. Erst dann kommt die Bundeskanzlerin. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört die Leitung der Parlamentssitzungen, zudem nimmt er an Staatsempfängen teil und redet bei großen politischen Anlässen. Der Präsident steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung und setzt die staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung fest. Er gehört in der Regel der stärksten Fraktion im Bundestag an und wird – genau wie seine sechs Stellvertreter – in der konstituierenden Sitzung des Bundestages gewählt. Für das Amt vorgeschlagen ist der bisherige Finanzminister, Wolfgang Schäuble (CDU), als Nachfolger für Norbert Lammert, der nicht mehr für den Bundestag kandidiert hatte. Bis zu seiner Wahl leitet der sogenannte Alterspräsident die Sitzung. Hierfür ist - nach einem Beschluss in der vergangenen Legislatur - das Dienstalter ausschlaggebend. Da der mit Abstand dienstälteste Abgeordnete, Wolfgang Schäuble, als Bundestagspräsident kandidiert, soll der Zweitälteste übernehmen - Hermann Otto Solms (FDP). 

Was sind Fraktionen?

Fraktionen bilden sich aus Parlamentariern derselben Partei oder aus Parteien mit gleichgerichteten Zielen, die in den einzelnen Bundesländern nicht miteinander konkurrieren. Um eine Fraktion zu bilden, werden mindestens fünf Prozent der Abgeordneten benötigt. Im 19. Deutschen Bundestag haben sich neben der Fraktionsgemeinschaft von CDU/CSU mit 246 Abgeordneten fünf weitere Fraktionen konstituiert: SPD (153 Abgeordnete), AfD (92), FDP (80), Die Linke (69) und Bündnis 90/Die Grünen (67). Einzelpersonen gelten als fraktionslose Abgeordnete. Sie dürfen im Ausschuss nur als beratende Mitglieder tätig werden und nicht abstimmen. Außerdem ist ihr Rederecht im Plenum zeitlich begrenzt. Momentan gibt es zwei fraktionslose Abgeordnete, Frauke Petry und Mario Mieruch.

Und was machen die Fraktionen?

Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Arbeit des Bundestages: So werden die Mitglieder der Bundestagsausschüsse sowie der Untersuchungsausschüsse von den Fraktionen entsandt, auch die Redezeit der Abgeordneten des Bundestages wird maßgeblich über sie organisiert. Sie haben das Recht, Gesetzentwürfe und Anträge einzubringen, Große Anfragen zu stellen oder eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Daneben stellen sie die Mitglieder des Ältestenrates.

Und der Ältestenrat?

Der Ältestenrat koordiniert die parlamentarischen Abläufe. Er bereitet die Tagesordnungen vor, plant anstehende Debatten und hilft dem Präsidenten bei seinen Geschäften im Parlament. Aufgetretene Streitigkeiten werden hier ebenfalls besprochen und geschlichtet. Ihm gehören besonders erfahrene Parlamentarier an: so der Bundestagspräsident, seine Stellvertreter und Abgeordnete, die von den Fraktionen gewählt werden. Auch ein Vertreter der Bundesregierung nimmt an den Sitzungen teil.

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