Die Festnahme von drei mutmaßlichen Islamisten verhinderte wahrscheinlich in Düsseldorf einen Anschlag. Dabei wurde wieder deutlich, wie wichtig die richtigen Maßnahmen im Kampf gegen Terror sind. Am Donnerstag hat der Bundestag ein Gesetzespaket beraten.

Die Anschläge von Brüssel, Paris oder Istanbul haben gezeigt, dass die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus gestiegen ist. Auch in Deutschland. „Was in Brüssel, was in Paris, was in Istanbul, was in Madrid geschehen ist, kann auch jeden Tag in München, in Frankfurt oder hier in Berlin passieren“, verdeutlichte Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Plenum die Situation. Deshalb sei man in der Verantwortung, adäquate gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Das sogenannte Anti-Terror-Paket, welches am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung debattiert wurde, umfasst verschiedene Maßnahmen: Künftig soll das Bundesamt für Verfassungsschutz mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien betreiben können, um beispielsweise Reisebewegungen von Islamisten zu erkennen. Dabei steht außer Frage, dass rechtsstaatliche Prinzipien auch bei den teilnehmenden Ländern eingehalten werden müssen. Außerdem soll es auch beim Kauf von Prepaid-Karten eine Identifizierungspflicht geben. So wird verhindert, dass Terrorverdächtige mit wechselnden Handys anonym kommunizieren. Denn die Vergangenheit hat gezeigt: „Wenn Terroristen im Vorfeld mit Mobilfunktelefonen telefoniert haben, dann haben sie das ausschließlich mit Prepaid- Karten gemacht“, erklärt Mayer. Die CSU-Landesgruppe hatte dies bereits Anfang Januar 2016 auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth gefordert. Zudem ist geplant, verdeckte Ermittler der Bundespolizei im Kampf gegen die Schleuserkriminalität einzusetzen. „Wir als nationaler Gesetzgeber haben die Verantwortung und die Verpflichtung, unsere Sicherheitsbehörden so auszustatten, dass sie das Menschenmögliche unternehmen können, um einen Anschlag in Deutschland zu verhindern“, so Mayer. Der jetzige Gesetzentwurf sei deshalb eine notwendige Ergänzung, zu dem, was bisher bereits beschlossen wurde.

Denn es wurden bereits verschiedene Maßnahmen im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus verabschiedet. Sei es der Entzug des Personalausweises bei ausreisewilligen Dschihadisten, sei es die Voraussetzung, dass im Bereich der Terrorismusfinanzierung die Strafbarkeitsgrenze wesentlich schneller überschritten wird, sei es die Wiedereinführung der Speicherung von Verbindungsdaten. „Ich möchte deutlich dem Eindruck entgegentreten, dass wir erst heute mit dem Kampf gegen den islamistischen Terrorismus beginnen“, sagte Mayer und ergänzte: „Unsere Sicherheitsbehörden - um dies hier deutlich zu sagen - sind gut aufgestellt im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus.“ Man müsse aber hinzufügen, dass es an der einen oder anderen Stelle durchaus Verbesserungsbedarf gebe. Der jetzige Gesetzentwurf zum Anti-Terror-Paket sei deshalb die Grundlage dafür, dass die Sicherheitsbehörden in Zukunft noch besser aufgestellt sind.

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