Der Bund beteiligt sich massiv an den Kosten, die den Ländern durch Aufnahme, Integration und Unterbringung der Flüchtlinge entstehen.

So unterstützt er die Länder seit Anfang des Jahres mit 670 Euro pro Monat je Asylbewerber. Dafür erhalten die Länder über die Umsatzsteuerverteilung einen Abschlag von 2,68 Milliarden Euro. Im Herbst 2016 soll eine Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Asylbewerberzahlen erfolgen. Zudem erhalten die Länder für jeden abgelehnten Asylbewerber einen Pauschalbetrag von 670 Euro. Daraus ergibt sich eine Abschlagszahlung in Höhe von 268 Millionen Euro. Auch dieser Betrag wird Ende des Jahres abgerechnet. Der Bund zahlt daneben 350 Millionen Euro pro Jahr zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete Minderjährige. Außerdem wird er zur Verbesserung der Kinderbetreuung die Mittel, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei geworden sind, bis 2018 zur Unterstützung von Ländern und Kommunen einsetzen. Im Jahr 2016 sind das 339 Millionen Euro.

Das alles zusammen genommen ergibt eine Entlastung der Länder im Jahr 2016 von 3,64 Milliarden Euro. Wie sich die Mittel auf die einzelnen Länder verteilen, können Sie der Grafik entnehmen. Grundlage hierfür ist die Verteilung nach den Einwohneranteilen der einzelnen Länder.

Hinzu kommen von 2016 bis 2019 jährlich noch einmal 500 Millionen Euro zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau. Damit erhalten die Länder bereits jetzt in erheblichem Maße finanzielle Unterstützung durch den Bund.

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