Das Asylpaket II ist endlich auf dem Weg - gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern. „Damit gehen wir einen wichtigen Schritt zur Reduzierung der Flüchtlingszahlen“, so CSU-Landesgruppenchefin Hasselfeldt.

Das Asylpaket II sowie der Gesetzentwurf zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern wurde am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten. Bereits im November 2015 hatten sich die Parteivorsitzenden von CSU, CDU und SPD auf weitere Maßnahmen zur Verschärfung des Asylrechts verständigt. Den geplanten Kompromiss zu Einschränkungen beim Familiennachzug stellte die SPD jedoch monatelang in Frage. „CDU/CSU sind die Taktgeber, wenn es darum geht, die Asylgesetzgebung sachgerecht und angemessen voran zu bringen“, stellte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Stephan Mayer in seiner Rede fest. Dieses Gesetzespaket zeige, dass die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen handlungsfähig sind, ergänzte Mayer.

Das Asylpaket II umfasst vielfältige Maßnahmen, um Verfahren zu beschleunigen und Missbrauch vorzubeugen. Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem (sogenannten subsidiärem) Schutz wird für zwei Jahre ausgesetzt – dies gilt auch für schutzbedürftige Minderjährige. Außerdem ist für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller und Asylbewerber, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, künftig ein beschleunigtes Asylverfahren vorgesehen. Sie müssen bis zum Ende ihres Verfahrens in besonderen Erstaufnahmezentren bleiben; es gelten eine verschärfte Residenzpflicht und ein Arbeitsverbot. Die Flüchtlinge werden zudem künftig an den Integrationskosten beteiligt.

Auch das Abschiebungsrecht wird deutlich verschärft: Gesundheitliche Abschiebehindernisse werden stark eingeschränkt. Mit dem ebenfalls eingebrachten Gesetzentwurf zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern können künftig kriminelle Ausländer leichter ausgewiesen werden. Asylbewerbern, die eine Straftat begangen haben, kann die Anerkennung als Flüchtling besser verwehrt werden. Aber, so machte Andrea Lindholz (CSU) in ihrer Rede deutlich: „Alles was wir hier beschließen, wird nur wirken, wenn sich auch die Abschiebepraxis in den Ländern verbessern wird.“ Zudem müssten die zuständigen Behörden rechtzeitig informiert werden.

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