Redeauszug der Bundestagsabgeordneten Mechthilde Wittmann in der Bundestagsdebatte zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, 14.3.2024:

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen!  

Die territorialen Grenzen markieren den Raum, über den ein Staat in eigener Souveränität entscheiden darf. In unserem Staat geht Gott sei Dank die Staatsgewalt vom Volk aus, und spätestens die Umfragen der letzten Monate sollten uns ein Zeichen sein, was das Volk von uns erwartet.

Wir sind verpflichtet, unserem Volk Sicherheit und Schutz zu gewähren, und zwar insbesondere vor gewaltbereiten Personen, die, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben, die Grenzen überschreiten wollen. Dabei ist es Konsens und Rechtslage, dass gegen gefährliche Personen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden kann, wenn diese zu einem früheren Zeitpunkt bereits aus Deutschland ausgewiesen, zurückgeführt oder abgeschoben worden sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch festgestellt, dass die Ausweisung gerade den Zweck hat, künftige Störungen und Gefahren vom Volk abzuwehren, also unsere Bürgerinnen und Bürger präventiv zu schützen. Das ist der beste Fall, den die Bürger von uns erwarten können.

Das Verwaltungsgericht sagt auch: Das Ausweisungsinteresse soll gerade dann bestehen, wenn ein visumpflichtiger Ausländer im Ausland ein Ausweisungsinteresse des deutschen Staates bereits verwirklicht hat, und zwar bereits vor seiner ersten Einreise. Es ist klare Aussage des Bundesverwaltungsgerichts, das sich die Verweisung natürlich angesehen hat, lieber Herr Kollege, dass es nach jetziger Gesetzeslage eine Gesetzeslücke gibt – eine gefährliche, in meinen Augen, und auch eine unglückliche Gesetzeslücke –, und das Bundesverwaltungsgericht fordert uns in seinem Urteil vom 25. Mai 2023 nachgerade auf, diese zu schließen. Das wollen wir mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf heute tun.

Meine Damen und Herren, es ist nahezu unmöglich, Menschen, die sich rechtswidrig bei uns aufhalten, wieder auszuweisen. Wir wissen, dass dies insbesondere für Menschen gilt, die eine geringere Hemmschwelle bei der Begehung von Straftaten haben. Und sehr gerne, Frau Kollegin Yüksel, würden wir mit Ihnen im Konsens arbeiten. Ich denke an das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz. Wir hätten gerne mit Ihnen verhindert, dass die Grünen es zu einem Gesetz machen, mit dem Rückführungen nun endgültig unmöglich sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir es mit dem Grenzschutz ernst meinen, dann lassen Sie uns einführen, was wir in Europa eigentlich gemeinsam verabredet haben, zum Beispiel die Einführung mobiler Kontrollsysteme mit internationaler und europäischer Datenverarbeitung, den Abgleich der Fluggastdaten, die Umsetzung des automatischen Datenaustauschprozesses und der Prümer Beschlüsse in allen Mitgliedstaaten und endlich die Einführung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems. Diese Umsetzung an den Grenzen – das sind vor allen Dingen digitale Umsetzungen – wäre ein großer Erfolg, mit dem wir an den Grenzen endlich auch handlungsfähig werden. Lassen Sie uns dafür die finanziellen Mittel bereitstellen, insbesondere bei der Bundespolizei.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ist unsere ureigenste Aufgabe. Und dazu gehört es, dass wir gefährliche Personen, die wir nicht hier haben müssen, auch nicht hier haben wollen.
 

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