Rede zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich glaube, man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die Datenschutz-Grundverordnung das mit Abstand wichtigste Dossier der Europäischen Union in der laufenden Legislaturperiode der Kommission ist.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Ab Mai 2018 findet sie unmittelbare Anwendung. Man könnte daher durchaus die Frage stellen: Warum bedarf es dann noch eines nationalen Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes? Es bedarf deshalb eines Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes, weil diese Verordnung viele Öffnungsklauseln beinhaltet.

Ich möchte ausdrücklich betonen: Der große Vorteil der Datenschutz-Grundverordnung ist aus meiner Sicht, dass es gelungen ist, eine Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts in 28 Ländern – in absehbarer Zeit vielleicht in 27 Ländern – zu erreichen, einem Raum mit 500 Millionen Bürgern. Es ist ein Wert an sich, dass in diesem gemeinsamen Raum ab Mai nächsten Jahres ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht gilt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Gerold Reichenbach [SPD]: Das darf man nicht durch Spielchen kaputtmachen!)

Herr Kollege von Notz, Sie haben Geschichtsklitterung betrieben mit der Behauptung, die Bundesregierung wäre erfolglos gewesen, weil sie es nicht geschafft hätte, diese Datenschutz-Grundverordnung zu verhindern. Das Gegenteil ist der Fall, Herr Kollege von Notz.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So war es!)

Diese Datenschutz-Grundverordnung entspricht in vielerlei Hinsicht dem geltenden Bundesdatenschutzgesetz. Wir haben es gemeinsam geschafft – hier nehme ich den Deutschen Bundestag durchaus mit ins Boot –, mit der Bundesregierung, indem wir auf europäischer Ebene dafür geworben haben, das europäische Datenschutzrecht auf das deutsche Niveau zu heben.

Herr Kollege Reichenbach, wir waren vor zwei Wochen gemeinsam in Irland. Ohne Kritik an einem kleinen schönen Mitgliedsland der Europäischen Union betreiben zu wollen: Das Bewusstsein in Irland für die Notwendigkeit von Datenschutz und auch die Ausgestaltung des irischen Datenschutzrechts sind, vorsichtig formuliert, noch verbesserungsbedürftig.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Deshalb ist es ein Wert an sich, dass wir jetzt eine Harmonisierung erreichen, und zwar nicht auf niedrigem Niveau, sondern in vielerlei Hinsicht auf dem hohen Niveau unseres deutschen Datenschutzrechts.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich bin auch sehr froh, dass das Bundesinnenministerium nur in sehr reduzierter Weise von den Öffnungsklauseln Gebrauch gemacht hat; denn ein übermäßiger Gebrauch der Öffnungsklauseln würde diese Harmonisierung im Datenschutzrecht konterkarieren.

Zur Klarstellung: Der Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, hat 85 Paragrafen. 60 dieser 85 Paragrafen sind zwingende Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Daran können wir nichts ändern. Die verbleibenden 25 Paragrafen beziehen sich auf Sachverhalte, die wir nach der Datenschutz-Grundverordnung zwingend regeln müssen. Also, mit Verlaub, Herr Kollege von Notz und meine lieben Kollegen von den Linken: Dieses Gesetz eignet sich beileibe nicht für eine Skandalisierung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU/CSU-Fraktion sind der Auffassung, dass den berechtigten Informations- und Auskunftsrechten der Bevölkerung bzw. der Verbraucher entsprechend Rechnung getragen werden muss, auch was die Löschungspflichten anbelangt. Um auch hier ein klares Statement abzugeben, weil immer versucht wird, den Eindruck zu erwecken, wir würden den großen Datenkraken – Herr Kollege von Notz hat sie so genannt – Facebook, Google, Amazon und Co das Wort reden und deren Wünschen Rechnung tragen: Das Gegenteil ist der Fall. Es geht bei all den Änderungen, die wir vornehmen wollen, nicht darum, Facebook, Google und Co zu privilegieren, sondern es geht darum, insbesondere im Lichte des risikobasierten Ansatzes vor allem darauf zu achten, dass kleinere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Einzelhändler nicht übermäßig durch Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung belastet werden.

Herr Kollege Reichenbach, Sie haben die Formulierung „unverhältnismäßiger Aufwand“ erwähnt. Es geht auch bei dieser Ausnahme der Informations- und Auskunftspflichten nicht darum, Facebook und Google zu privilegieren. Es geht ausdrücklich nicht darum, die zu privilegieren, die in digitaler Form Datenspeicherung betreiben. Wenn es darum geht, „Privilegien“ auszureichen, dann bei analoger Speicherung von Daten, insbesondere bei Handwerksbetrieben, kleineren Dienstleistungsunternehmen und Einzelhändlern. Darum geht es uns ganz konkret.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir werden diesen Gesetzentwurf zügig behandeln. Wir werden Ihrem Wunsch Folge leisten, sehr geehrter Herr Bundesinnenminister. Ich sage aber auch ganz offen: Wir werden ihn sehr gründlich und seriös beraten; denn es ist ein wichtiges Gesetz. Ich sage Ihnen auch zu: Wir werden dieses Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschieden.

Wir dürfen nicht zulassen, dass bewährte Geschäftsmodelle unterminiert werden oder sogar unmöglich gemacht werden. Aber – das möchte ich abschließend sagen – wir werden auch darauf achten, dass deutschen Interessen in diesem Umsetzungsgesetz entsprechend Rechnung getragen wird, insbesondere auch, was die Vertretung Deutschlands im Europäischen Datenschutzausschuss anbelangt. Ich glaube, die Vorlage ist sehr salomonisch und sehr vernünftig formuliert.

In diesem Sinne freue ich mich auf intensive Auseinandersetzungen bezüglich dieses Gesetzentwurfes,

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die werden Sie haben!)

aber auch auf zügige Auseinandersetzungen; denn es ist geboten, diesen Gesetzentwurf in der laufenden Legislaturperiode abschließend zu beraten und zu verabschieden.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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