Rede zum Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!

Es ist sowohl moralisch als auch rechtlich inakzeptabel, dass ... Menschen wie Waren gekauft, verkauft und ausgebeutet werden.

Zitat Ende.

Man möchte meinen, dieser Satz sei vor etwa 150 oder 200 Jahren gefallen, auf jeden Fall nicht im 21. Jahrhundert und erst recht nicht in Europa. Doch wer das glaubt, der liegt falsch.

Der zuständige EU-Kommissar kommentierte mit dieser Äußerung den genau heute vor zwei Wochen von der Europäischen Kommission erstatteten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels. In diesem Bericht wird festgestellt, dass 2013 bis 2014 insgesamt 15 846 Männer und Frauen, Jungen und Mädchen als Opfer von Menschenhandel in der EU registriert wurden. Allein 2 375, also etwa 16 Prozent davon, waren Kinder, wobei – das wurde schon gesagt – die Zahl der betroffenen Kinder erschreckend stark zugenommen hat. Nach dem Bericht ist zudem die tatsächliche Zahl der Opfer wahrscheinlich wesentlich höher. Das entspricht dann auch den Erfahrungen der Praxis und den Schätzungen, die hier in der Debatte schon genannt wurden.

Angesichts der aktuellen Migrations- und Flüchtlingsbewegungen ist uns allen bewusst, dass die Händler gerade in diesen Zeiten leichtes Spiel haben. Mehr und mehr Kriminelle finden hier neue Betätigungsfelder und nutzen das Chaos der Flucht, um Menschen in ihre Gewalt zu bringen. Auch der Bericht der Kommission weist auf diese Verbindung zwischen Menschenhandel und der Ausbeutung der Schutzbedürftigsten vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationsbewegung hin. Insbesondere Frauen und Kinder – auch das wurde schon mehrfach betont – sind leichte Beute. Wenn ich an die unbegleiteten Minderjährigen denke und daran, wie viele seit ihrer Ankunft in der EU 2015 – laut Europol sollen es 10 000 sein – verschwunden sind, dann wird mir angst und bange.

Machen wir uns also keine falschen Illusionen: Die bei den Behörden zahlenmäßig erfassten Opfer sind nur die Spitze des Eisberges. Illusorisch wäre es auch, zu glauben, dass der Menschenhandel mit all seinen kriminellen Auswüchsen haltmacht vor Deutschland. Durch Entführung, Drohung oder Zwang in die Gewalt gebracht, werden die Opfer mithilfe von professionellen Schleuserbanden auf der berüchtigten Balkanroute über Italien oder direkt aus Russland, der Ukraine oder Weißrussland nach Deutschland gebracht. In manchen Fällen kommt es aber auch zur Einreise, weil man den Opfern einen Job verspricht, ein besseres Leben, die große Liebe. Das Elend und die Not oder auch die Träume und die Naivität scheinen groß genug zu sein, sodass ausreichend viele Menschen immer wieder darauf hereinfallen. Wenn sie dann hier angekommen sind, hält man sie unter brutalen, menschenunwürdigen Bedingungen gefangen, beutet sie aus: in der Prostitution – das betrifft, wie gesagt, zwei Drittel der registrierten Fälle, also mit Abstand die Mehrheit der Fälle –, als Arbeitssklaven, zur Begehung von Straftaten wie Drogenschmuggel oder Diebstahl, zur Bettelei oder zur Organentnahme.

 „Wie kann all das möglich sein, mitten in Europa?“, fragt man sich. Die Antwort liegt auf der Hand: weil die Grundlage jedes Geschäfts, dass die Nachfrage das Angebot bestimmt, auch hier greift, und zwar insbesondere deshalb, weil es keine ausreichenden und effektiven Bekämpfungsmaßnahmen gibt. Die Nachfrage nach Sexsklaven, nach Arbeitssklaven scheint ja sehr groß zu sein und steigt, und die Ware Mensch – Wahnsinn, dass dieser Begriff so gebraucht werden kann – scheint unerschöpflich zu sein. Es handelt sich offensichtlich um einen lukrativen Markt. Dem können wir eine im Moment noch nicht einmal ansatzweise effektive Gesetzeslage entgegenhalten. Das aktuelle Recht ist unsystematisch, nur punktuell regelt es Einzelfälle. Die Praktiker erzählen uns, dass es schwierig anzuwenden ist. Opfer sind nicht bereit, auszusagen, es kommt kaum zu Verurteilungen. Schwierig wird es insbesondere beim Auslandsbezug.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Versuch, hieran etwas zu verbessern, so wie man es im Koalitionsvertrag auch vereinbart hat. Wir werden die Tatbestände reformieren und verschärfen. Wir haben – das ist etwas, was ich betonen möchte – nun sichergestellt, dass wirklich jeder, der sich an diesem schmutzigen Geschäft beteiligt, auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden kann, und zwar auch dann, wenn er nur einen kleinen Beitrag geleistet hat. Erfasst werden alle, angefangen von dem, der die Opfer anwirbt, transportiert oder auch nur beherbergt, über den, der das Opfer dazu veranlasst, die Prostitution oder die Zwangsarbeit aufzunehmen, bis hin zu dem, der es dann letztlich ausbeutet. Das Geschäft des Menschenhandels, das typischerweise arbeitsteilig ist, wird also von diesem Gesetz ganz genau mit all seinen Einzelheiten erfasst.

Neu ist, dass wir ab sofort auch die Fälle des Menschenhandels zum Zwecke der Begehung von strafbaren Handlungen erfassen. Ich denke da an Diebesbanden, in denen überwiegend Kinder eingespannt sind. Erfasst werden aber nun auch die Fälle des Menschenhandels zum Zwecke der Bettelei. Es wurde bereits angesprochen, dass auch hierfür überwiegend Kinder missbraucht werden. Neu aufgenommen ins Strafgesetzbuch wird auch der Straftatbestand des Menschenhandels zum Zwecke der Organentnahme, was bisher lediglich als Beihilfe zu Straftaten nach dem Transplantationsgesetz bestraft werden konnte.

Wichtig für die Union war aber auch – ich habe es vorhin betont: Was macht diesen Markt so lukrativ? –, dass man bei der Ursache ansetzt. Und das ist die Nachfrage. Deshalb wollen wir die bestrafen, die im Wissen, dass die Menschen in Not sind, diese bewusst ausbeuten und davon profitieren. Das heißt in dem Fall auch: die Bestrafung der Freier, die das wissen.

Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, die Freierstrafbarkeit ins Gesetz zu schreiben. Dazu möchte ich klarstellen: Natürlich bestrafen wir nicht jeden Freier. Die vielen „selbstbestimmten Prostituierten“, wie ich es hier von den Grünen und von den Linken immer höre, die im Escortservice so viel Geld verdienen und das liebend gerne machen, dürfen weiterhin ihre Freier haben. Diese Freier haben nichts zu befürchten. Aber die Freier, die sehen, dass es sich um ein Opfer des Menschenhandels handelt, um eine Frau, die kein Deutsch spricht, die vielleicht verwundet ist, zum Teil regungslos daliegt, die sehen, dass die Frau keine Wahl hat, sich im hochschwangeren Zustand prostituiert, die also damit rechnen müssen und dies billigend in Kauf nehmen, dass es sich um ein Opfer des Menschenhandels handelt, die können nun bestraft werden.

Ich gebe zu: Die Fassung ist eng. Frau Keul hat da völlig recht. Mir wäre eine weitere Fassung auch lieber gewesen. Die Frage ist: Wie viele Fälle wird man damit in der Praxis erreichen? Aber es ist auf jeden Fall ein ganz klares Signal an die Freier: Schaut hin! Wer ist euer Gegenüber? Ist das vielleicht ein Opfer in Not? Nutzt ihr diese Not anderer aus? – Dieses Signal geht davon auf jeden Fall aus. Ich denke, auch das ist schon ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich gebe zu, dass ich mir sowohl beim Prostituiertenschutzgesetz als auch bei diesem Gesetz noch viel mehr Maßnahmen zum Schutz der Opfer gewünscht hätte. Die Diskussion ging ja dahin: Verbieten wir es wieder? Denn das Prostitutionsgesetz hat ja genau das Gegenteil von dem bewirkt, was es erreichen sollte. Es hat die Prostituierten nicht geschützt, sondern in vielen Fällen in eine viel prekärere Situation gebracht hat. Also: Verbieten wir es, oder machen wir Einzelmaßnahmen?

Der Kompromiss waren die Einzelmaßnahmen. Aber was mich schon enttäuscht hat, ist, dass wir selbst bei den Einzelmaßnahmen so kämpfen mussten. Es ist für mich nach wie vor unverständlich, wieso es mit der SPD nicht möglich war, eine Gesundheitsuntersuchung einzuführen. Wenn ich hier höre, mit welchen Argumenten man dabei arbeitet: Man spricht von „Bockschein“ und meint, das wäre Symbolpolitik. Wissen Sie was? Die Untersuchung zeigt, ob die Frau Geschlechtskrankheiten hat, ob sie verwundet wird. Gerade eine solche Untersuchung dient der Gesundheit der Prostituierten, aber auch der Freier und der Personen im familiären Umfeld. Denn Krankheiten könnten über sexuellen Kontakt oder durch Bluttransfusionen übertragen werden. Ich muss schon sagen: Es hat mich sehr enttäuscht, dass wir da so sehr kämpfen mussten.

Frau Keul hat auch völlig zu Recht § 180a und § 181a StGB angesprochen. Diese Vorschriften hätten nach unserer Meinung auch geändert werden sollen; wir hätten es gerne gemacht. Wir hätten gerne etwas Effektiveres geschaffen, etwas, was für die Praxis noch besser ist. Leider hat die SPD das blockiert. Ich gebe zu: Das ist für mich völlig unverständlich.

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Frau Kollegin.

Dr. Silke Launert (CDU/CSU):

Ich komme gleich zum letzten Satz. – Vielleicht kommt ja bis zum Ende der Legislaturperiode noch etwas zustande.

Zuletzt möchte ich zusammenfassend sagen: Das Gesetz ist kein Heilsbringer, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Hoffen wir, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren, vielleicht auch durch die Anwendung in der Praxis, aus diesem Schritt doch noch ein richtiger Sprung wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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