Großbritannien stimmt über seinen Verbleib in der EU ab. Wie geht es danach weiter und welche Folgen hätte ein Austritt für die EU und für Deutschland? Fragen und Antworten.

Was will Großbritannien?

Großbritannien stimmt am 23. Juni über einen möglichen Brexit ab. Bei dem Referendum geht es um den Großbritanniens Verbleib in oder Austritt aus der EU. Der britische Premierminister Cameron möchte die EU reformieren und empfiehlt seinen Bürgern daher den Verbleib. In seinen Augen dürften zum Beispiel Nicht-Euro-Länder wie eben Großbritannien nicht gegenüber der Euro-Gruppe benachteiligt werden. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden. Auch Großbritannien möchte die Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten besser sicherstellen und den Missbrauch der Freizügigkeit bekämpfen. Im Februar haben die 28 EU-Mitgliedstaaten auf einem Europäischen Rat entsprechende Vereinbarungen beschlossen, die die Forderungen Großbritanniens berücksichtigen soll, ohne die Errungenschaften der europäischen Integration in Frage zu stellen. Diese würden aber nur dann umgesetzt werden, wenn Großbritannien in der EU bleibt.

Warum wäre ein Brexit – also der Austritt Großbritanniens aus der EU- schlecht für uns?

Großbritannien ist die zweitgrößte Volkswirtschaft der Europäischen Union und zudem deren zweitgrößter Nettozahler in den EU-Haushalt. Ein Austritt würde die EU zurückwerfen und wäre insbesondere für Deutschland ein herber Verlust. Denn Großbritannien ist in entscheidenden politischen Fragestellungen ein starker Verbündeter, wie in der Außenpolitik und im Binnenmarkt.

Was passiert, wenn sich die Briten für den Austritt entscheiden?

Das Verfahren zum Austritt eines Mitgliedstaates aus der EU ist im EU-Vertrag in Artikel 50 festgelegt. Innerhalb von zwei Jahren werde dann über die genauen Einzelheiten des Austritts verhandelt – bis dahin bleibt Großbritannien Mitglied der EU. Neben den Modalitäten des Austritts geht es bei den Verhandlungen auch um die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU.

Wie sieht es mit dem bisherigen Streitthema – der Aussetzung von Sozialleistungen für Bürger aus anderen EU-Staaten – aus?

Bei der Ost-Erweiterung der EU hat Großbritannien – anders als etwa Deutschland – auf eine Sonderregelung verzichtet, die Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten für eine gewisse Zeit von der in der EU geltenden Freizügigkeit ausschloss. Daraufhin machten sich viele Arbeitssuchende aus diesen EU-Staaten auf den Weg nach Großbritannien und bekamen aufgrund des Diskriminierungsverbots dieselben Sozialleistungen wie die Briten. Durch die unterschiedlich hohen Sozialniveaus wurden Migrationsanreize gesetzt. Die Vereinbarung beim Europäischen Rat vom Februar betont zwar die Notwendigkeit der Respektierung der Grundsätze der Freizügigkeit und Nichtdiskriminierung, sieht aber auch konkrete Änderungen von EU-Vorschriften vor - zum Beispiel beim Kindergeld für im Heimatland verbliebene Kinder von EU-Ausländern. Dadurch könnte künftig das Kindergeld an den Lebensstandard im Aufenthaltsland des Kindes angepasst werden. Zudem soll ein Notfallmechanismus in Ausnahmesituationen bestimmte Leistungen für Neuzuziehende aussetzen.

Wie ist die Position der CSU-Landesgruppe?

Die CSU-Landesgruppe möchte, dass Großbritannien in der EU verbleibt. Denn vieles von dem, was Großbritannien möchte, fordert die CSU-Landesgruppe schon seit einigen Jahren. Anfang Januar hat die CSU-Landesgruppe auf ihrer Klausurtagung in Kreuth unter dem Titel „Europa gemeinsam gestalten“ ein Papier vorgelegt, welches eine bessere Sicherung der nationalen Souveränität und die Einführung einer roten Karte für nationale Parlamente vorschlägt, aber auch die mögliche Beschränkung staatlicher Sozialleistungen thematisiert. Das gesamte Papier der CSU-Landesgruppe lesen Sie hier

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