Die Reform der Pflegeberufe wurde am Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert. Mit dem Gesetz sollen die heute getrennten Ausbildungsgänge für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengefasst werden. Doch Georg Nüßlein, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU, sieht noch Klärungsbedarf – sein Kommentar:

Hintergrund der Reform ist, dass in Krankenhäusern der Anteil älterer, teilweise dementer Patienten genauso steigt wie der medizinische Behandlungsbedarf in Pflegeheimen. Gleichzeitig ist für den ambulanten Pflegebereich gut qualifiziertes, flexi­bel einsatzbares Personal immer wichtiger. Diesem Anspruch soll eine neue, generalistische Pflegeausbildung gerecht werden.

Die weitere Ausgestaltung des Pflege­berufereformgesetzes wird eine sogenannte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung übernehmen. Anfang März wurden dem Bundestag die Eckpunkte zu dieser Verordnung übermittelt, die nun die Grundlage für die weitere Debatte bilden: Eine große Sorge in der CSU-Landesgruppe ist dabei, dass mit der Generalisierung auch eine erhebliche Akademisierung einhergehen könnte. Es darf nicht passieren, dass am Ende gerade für den wichtigen Bereich der Altenpflege weniger Absolventen zur Verfügung stehen beziehungsweise interessierte Bewerber abgeschreckt werden. Deshalb sage ich Ja zu Innovationen, aber Nein zu unnötiger Akademisierung.

Insgesamt sind derzeit noch etliche Vorgaben, die die genaue Ausgestaltung der einheitlichen Ausbildung betreffen, zu interpretationsbedürftig. Zu klären ist außerdem, wie im Bereich der Kinderkrankenpflege ein Ausbildungsstandard auf heutigem Niveau verbindlich gehalten werden könne.

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