Die Einigung beim Koalitionsausschuss am Dienstagabend trägt die Handschrift der CSU-Landesgruppe. Neben der Flexi-Rente verständigte man sich auch bei Zeitarbeit und Werkverträgen. Die Vorhaben sollen nun zügig umgesetzt werden.

„Die Flexibilisierung der Arbeitswelt ist ein wesentlicher Baustein für den Erfolg Deutschlands sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, erklärte Max Straubinger, der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe am Morgen danach. Straubinger war neben den Partei- und Fraktionsvorsitzenden der CSU, CDU und SPD mit beim Koalitionsausschuss im Kanzleramt. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke, ergänzte: „Für uns gilt: Zeitarbeit darf nicht zu Lohndumping führen. Wir stehen zum Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Allerdings lehnen wir Eingriffe in die Tarifautonomie ab.“ Forderungen, die die CSU-Landesgruppe bereits bei ihrer Klausurtagung in Kreuth erhoben hatte, konnten umgesetzt werden.

Das letzte Wort bei der Höchstüberlassungsdauer von Leih- und Zeitarbeitern haben künftig die Tarifpartner. Zwar werden 18 Monate als grundsätzliche Höchstüberlassungsdauer gesetzlich festgeschrieben, in Tarifverträgen darf aber darüber hinausgegangen werden. Auch nicht unmittelbar tarifgebundene Unternehmen sollen von tariflichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen können. Von dem Deckel von 24 Monaten, der bisher vorgesehen war, kann dann abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen eine abweichende Höchstgrenze ausdrücklich festlegt. Damit bleibt die Flexibilität für Unternehmen bei Leih- und Zeitarbeitsverträgen erhalten, Missbrauch wird aber vorgebeugt. Das Streikbrecherverbot wird auf echte Streikbrecher begrenzt. Und neue Bürokratie durch neue Zuständigkeiten beim Zoll wurde verhindert. Dass Zeit- und Leiharbeit ein wichtiges Instrument für den Arbeitsmarkt sei, zeige allein die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Vor zehn Jahren, so Straubinger, habe es 25 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gegeben, heute sind es 31 Millionen.

Auch die Zahl derjenigen, die im Alter arbeiten möchten, steigt. Mit der Flexi-Rente schaffe man die Möglichkeit, die Anrechnung der Erwerbstätigkeit auf die Rente wesentlich abzumildern. „Das ist ein großer Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt für die älteren Bürgerinnen und Bürger“, so Straubinger. Viele wollen nämlich nicht sofort komplett aus dem Arbeitsleben ausscheiden, wenn die Rente naht.  Für diejenigen, die sich im Alter besonders fit fühlen, schaffe man nun mehr Flexibilität.

Zum Thema Werkverträge stellte Stracke zusätzlich fest: „Wo Werkvertrag draufsteht, muss auch ein Werkvertrag drin sein. Einen Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zulasten von Arbeitnehmern lehnen wir entschieden ab. Die gefundene Lösung, die ausschließlich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abbildet, ist ein zentraler Fortschritt zum ursprünglichen Vorschlag von Frau Nahles.“

Druckversion