Rede zur Ermittlung von Regelbedarfen

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich meine Kollegin Schimke und mein Kollege Zimmer ausführlich mit der Ermittlung der Regelbedarfe nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII befasst haben, möchte ich einige Worte zu den geplanten Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sagen.

Betroffen sind hier insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und vollziehbar Ausreisepflichtige. Auch für diese Leistungen spielt die neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2013 eine signifikante Rolle. Die Leistungen werden aufgrund dieser Stichprobe ermittelt und nicht einfach wahllos festgelegt. Die Leistungen passen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf an.

Mit dem Gesetzentwurf tragen wir insbesondere dem Umstand Rechnung, dass die Leistungen für Erwachsene in Sammelunterkünften geringer ausfallen. Es ist davon auszugehen, dass das gemeinsame Zusammenleben in Sammelunterkünften Einspareffekte ermöglichen kann. Ich halte es für sinnvoll, ja, ich halte es für nachvollziehbar, dass bei einzelnen Leistungen differenziert werden muss, ob jemand in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einer Wohnung lebt. Deshalb besteht hier für die Asylbewerber eine abweichende Bedarfslage. Diese Bedarfslage findet sich zukünftig in der Regelbedarfsstufe 2 wieder. Ich begrüße es außerordentlich, dass die in Bayern weitverbreitete Praxis von mehr Sachleistungen nun auch bundesweit praktiziert werden kann.

Mit den Änderungen fördern wir auch die ehrenamtliche Tätigkeit von Asylbewerbern. Durch die Freibetragsregelung werden sie ermutigt, sich in die Gesellschaft einzubringen und gleichzeitig Sprache und Kultur kennenzulernen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt die Gelegenheit nutzen, einige Sätze zur Situation von geflüchteten Menschen allgemein zu sagen.

Wir alle wissen, dass die Bürgerkriege und die politischen Krisen in anderen Staaten und Regionen Konsequenzen nicht nur, aber auch für Deutschland haben. Deutschland wird dadurch in den nächsten Jahren vor besonderen Herausforderungen stehen. Viele Menschen sorgen sich, ob wir diese Herausforderungen meistern können. Es besteht Unsicherheit, ob es Deutschland weiterhin gut gehen wird und wie sich das Land verändern wird. Ich kann diese Sorgen der Menschen gut nachvollziehen. Aber gerade deshalb sind wir verpflichtet, die Veränderungen richtig zu gestalten und den Rechtspopulisten entgegenzuwirken.

Gute Sprachkenntnisse – um auf das Thema zu kommen – und Teilnahme am Arbeitsmarkt sind zweifelsfrei unerlässliche Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Zwischenzeitlich wurden durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Angebote für die speziellen Bedürfnisse der Zielgruppen weiterentwickelt und die Kapazitäten angepasst. Natürlich gibt es regionale Engpässe und Möglichkeiten zur Verbesserung. Inzwischen wird den Flüchtlingen aber ein großes Angebot an Kursen unterbreitet. Ich möchte nur nennen: normale Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, Frauenintegrationskurse, Jugendintegrationskurse, berufsbezogene Deutschsprachförderung und viele andere. Durch die Regelung des § 421 im Sozialgesetzbuch III hat die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, auch Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive Sprachkurse anzubieten. Bis zum letzten Monat haben über 190 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese Kurse besucht. Das beweist, dass die Maßnahmen zu greifen beginnen.

Eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen – diese Aufgabe muss und wird gelingen. Den Grundsatz aus dem Sozialgesetzbuch II „Fordern und Fördern“ halte ich auch hier für angebracht und vollkommen richtig. Die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes werden dazu beitragen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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