Rede zum Betäubungsmittelrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Prinzipiell arbeite ich sehr gerne mit Polizisten zusammen; denn die sind in der Regel sehr nett.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Ausnahmen bestätigen die Regel!)
– Ja, so ist es. – Der gemeinsame Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen aber, der vordergründig lediglich auf die Überprüfung des Betäubungsmittelrechts abzielt, kommt für mich wie ein Wolf im Schafspelz daher.
So fordern Sie eine ergebnisoffene Debatte über die Entkriminalisierung von Drogen und meinen, dass die Wurzel allen Übels in der Verbotspolitik und nicht im Konsum selbst liegt.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einfach mal lesen, die Resolution!)
Sie stellen den möglichen gesellschaftlichen und gesundheitlichen Abstieg eines Drogenabhängigen in kausalen Zusammenhang mit dem Sanktionssystem des Betäubungsmittelrechts und verharmlosen dabei das eigentliche Übel: die Suchtkrankheit.
Was Sie im Grunde fordern – da brauche ich Ihre Wahl- und Parteiprogramme nur aufzuschlagen –, ist langfristig die Legalisierung von Drogen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
So fordern die Grünen im ersten Schritt die Entkriminalisierung aller Drogen, die aber bei Drogen wie Cannabis fließend in die Legalisierung übergehen soll. Die Linke geht sogar noch weiter und fordert in ihrem Parteiprogramm – ich zitiere wörtlich –: „langfristig eine Legalisierung aller Drogen“.
(Zurufe von der LINKEN: Ja!)
Wobei es mir persönlich egal ist, in welcher Form der Wolf auftritt; denn die Entkriminalisierung bedeutet, vereinfacht gesagt, dass ich ein Verbot habe, die Handlung aber ohne sanktionsrechtliche Folgen bleibt. Wenn der Gesetzgeber den Weg einer Legalisierung beschreiten wollte, müsste er bereits vorher ansetzen und die Handlung als nicht verboten definieren.
Vizepräsidentin Ulla Schmidt:
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Tempel?
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Er hat doch gerade gesprochen! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wenn es etwas Substanzielles ist!)
Emmi Zeulner (CDU/CSU):
Er hat doch gerade gesprochen. – Ich bleibe dabei, was ich am Anfang gesagt habe: Schlussendlich bleibt der Wolf ein Wolf, und dem legalen Konsum von Drogen wird Tür und Tor geöffnet. Das Ziel der Antragspartei ist eine Abkehr von der aktuellen Drogenpolitik und damit ein kompletter Systemwechsel. Die Notwendigkeit einer solchen Abkehr erkenne ich nicht. Genau deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Die Drogenpolitik der Bundesregierung hat sich bewährt. Sie steht im Einklang mit den internationalen Abkommen der UNO und wurde über Jahrzehnte – meist über Parteigrenzen hinweg – von den Parlamentariern erfolgreich getragen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Sie folgt einem ganzheitlichen Ansatz und ist von Kontinuität geprägt. Die Gesundheit der Menschen steht dabei an oberster Stelle.
Unsere Drogenbeauftragte Marlene Mortler steht wie ich für eine ausgewogene Drogenpolitik mit den bewährten vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Hilfe zum Ausstieg als Mittel zur Schadensminimierung und Bekämpfung der Drogenkriminalität.
(Beifall bei der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles gescheitert!)
Die Zahlen geben uns recht. Der Konsum illegaler Drogen und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken sind in den letzten Jahren insgesamt rückläufig, was vor allem diesem in sich schlüssigen Konzept geschuldet ist. Das Konzept sollte nicht gefährdet werden, indem einzelne Elemente herausgebrochen werden.
Die für mich wichtigste Säule ist die Prävention, wie sie zum Beispiel die Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der entsprechenden Landeszentralen, die Suchtverbände und auch die Polizei seit vielen Jahren wirkungsvoll und engagiert betreiben. Diese Aufklärung setzt bereits bei den jüngeren Mitgliedern unserer Gesellschaft an. Damit entmündigen wir die Jugendlichen nicht etwa, sondern schützen diese. Wir werden unserem im Grundgesetz festgelegten Auftrag des sozialen Rechtsstaates gerecht.
Die allgemeine Handlungsfreiheit des Artikels 2 des Grundgesetzes erkennen wir selbstverständlich an, jedoch hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Cannabis-Beschluss von 1994 festgelegt, dass ein „Recht auf Rausch“ nicht besteht. Diesen entscheidenden Tenor hat das Gericht wiederholt in aller Deutlichkeit bestätigt. Eine Legalisierung würde die Präventionsbemühungen gegenüber potenziellen Erstkonsumenten nachhaltig schwächen und ist ein falsches Signal.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sucht ist eine Krankheit mit einer meist langen Entwicklungsgeschichte. Die Sucht bildet hierbei meist den Endpunkt dieser Entwicklung. Deswegen ist Prävention so wichtig. Dazu, die Prävention weiter zu stärken und die bereits bestehenden erfolgreichen Ansätze weiter auszubauen, wird uns in dieser Legislaturperiode auch das Präventionsgesetz dienen.
Auch im Rahmen der zweiten und dritten Säule sehe ich keine gravierenden Lücken, die einer Überprüfung bedürften. Die primäre Zielsetzung der Drogenbekämpfung ist zwar, Sucht und Abhängigkeit zu verhindern, aber dennoch arbeiten wir stetig daran, den Hilfesuchenden die optimale Unterstützung für eine Heilung und Wiedereingliederung zukommen zu lassen. Die Hilfe zum Ausstieg – zum einen als Mittel zur Schadensminimierung und zum anderen als Ausweg aus dem oftmals leider vorprogrammierten sozialen Abstieg – ist Teil unserer politischen Agenda. Sozialer Abstieg beginnt nicht mit der Kriminalisierung, sondern ist oftmals eine Begleiterscheinung des Drogenkonsums selbst. Der regelmäßige Konsum illegaler Substanzen verändert die Persönlichkeit, er schädigt die Gesundheit und treibt die Menschen in die soziale Isolation.
(Beifall bei der CDU/CSU – Frank Tempel [DIE LINKE]: Wie beim Alkohol, wo Sie sich sogar vor Werbeverboten drücken! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wie beim Alkohol!)
Auch bei der vierten Säule, dem Sanktionsrecht im Hinblick auf die Drogenkriminalität, kann ich keine gravierenden Mängel erkennen. Ja, Ihre These, dass eine förmliche Strafverfolgung zu einer Stigmatisierung jugendlicher Straftäter führen kann, lässt sich nicht bestreiten. Sie wissen genau, dass dies in allen Bereichen der Kriminalität zu beobachten ist. Es ist jedoch keineswegs so, dass, wie in der Resolution des Schildower Kreises suggeriert wird, bei jedem kleinen Verstoß sofort eine dauerhafte Stigmatisierung stattfindet. Es fließen selbstverständlich auch das Alter und die Reife mit in die Sanktionsausgestaltung ein. Denn im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht liegt dem Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke zugrunde. Speziell für den Bereich des Betäubungsmittelrechts hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Cannabis-Beschluss festgelegt, dass bei einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt die Möglichkeit besteht, von der Strafverfolgung abzusehen. Gerade hierdurch wird einer unnötigen Stigmatisierung heute schon entgegengewirkt, und der Staat wird dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerecht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Zielsetzung des Betäubungsmittelrechts ist nicht nur, Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen, sondern es geht dem Gesetzgeber viel mehr um die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens. Der Schutz vor den sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen steht im Mittelpunkt der Überlegungen.
Wir dürfen uns natürlich nichts vormachen: Die Resultate der strafrechtlichen Bekämpfung des Drogenhandels sind nicht durchweg ermutigend. Aber daraus dürfen wir doch nicht den Umkehrschluss ziehen, wie Sie es in Ihrem Antrag tun, dass die derzeitige Drogenpolitik und insbesondere die Strafverfolgung untauglich sind.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das sagen 122 Strafrechtsprofessoren! – Frank Tempel [DIE LINKE]: Die sollen alle keine Ahnung haben?)
Es ist und bleibt unser zentrales Anliegen, den Handel mit Betäubungsmitteln zu bekämpfen. Doch weder die Entkriminalisierung noch die Legalisierung können geeignete Mittel sein, um der Drogenkriminalität ihre wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Bitte vergessen Sie nicht: Auch beim Handel mit legalen Waren existiert ein Schwarzmarkt, und die Beteiligung der organisierten Kriminalität ist nicht ausgeschlossen. Eine Schattenwirtschaft, wie die Resolution sie beschreibt, entsteht doch nicht allein aus der Verbotspolitik.
Eine grundlegende Schwäche Ihres Antrags besteht in einem weiteren Punkt. Liest man die Resolution des Schildower Kreises, auf die Sie sich beziehen, stellt man fest, dass keinerlei Differenzierung nach Härte oder Art der Drogen vorgenommen wird. Wollen Sie ernsthaft eine Situation wie in Portugal? – In Portugal findet der Konsum von Kokain, Ecstasy und Amphetaminen aufgrund der liberalen Drogenpolitik in aller Öffentlichkeit, zum Beispiel in Diskotheken, statt.
(Frank Tempel [DIE LINKE]: Bei uns auch! – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich lade Sie mal ein!)
Möchten Sie junge Menschen abends in einem solchen Umfeld wissen?
Bei aller Liebe zur Eigenverantwortlichkeit und Mündigkeit: Sie glauben doch nicht im Ernst, dass es einen verantwortungsvollen Konsum von Crystal oder anderen schweren Drogen geben kann. Eine Droge, die bereits nach der ersten Einnahme zu einer Abhängigkeit führen kann,
(Zuruf von der LINKEN: Das tun Zigaretten im Übrigen auch!)
nimmt dem Konsumenten gerade die Eigenverantwortlichkeit.
Zentrales Argument gegen eine Liberalisierung bleibt für mich schlussendlich – da sind wir uns doch hoffentlich alle einig –, dass bei einer Entkriminalisierung die Hemmschwelle, die Drogen tatsächlich auszuprobieren und einzunehmen, definitiv sinkt. Dafür kann ich in meiner Funktion als Abgeordnete keine Verantwortung übernehmen.
(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!)
Sosehr ich die europäischen Freiheiten schätze, die uns etwa das Schengener Abkommen mit der Aufhebung der Zollgrenzen gewährt, so bewusst müssen wir uns darüber sein, dass wir die Auswirkungen der liberalen Drogenpolitik in manchen Anrainerstaaten zu spüren bekommen. Unsere Drogenpolitik steht vor der Herausforderung, hier geeignete Maßnahmen zu finden. Gerade bei Crystal kämpfen wir derzeit gemeinsam mit unseren tschechischen Kollegen dafür, dieses mittlerweile gesamtgesellschaftliche Problem in den Griff zu bekommen.
Sie wissen, wovon ich spreche; auch Sie bekommen regelmäßig Briefe von besorgten Müttern und Vätern, die wollen, dass die Kinder vor dieser gravierenden Droge geschützt werden.
(Frank Tempel [DIE LINKE]: Ja, genau!)
– Sie sagen: „Ja, genau!“ – Was soll ich diesen Eltern Ihrer Ansicht nach antworten? Dass das Experimentieren mit Drogen zum Erwachsenwerden nun mal dazugehört? Dass „ideologische Vorbehalte“, wie Sie es in Ihrem Antrag nennen, aufzubrechen sind? – Bei aller Liebe: Eine solche Argumentation kann und darf nicht die Antwort auf die Gefahren illegaler Drogen sein.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Druckversion