
Rede zum Seearbeitsübereinkommen
29.*) Beratung Antrag DIE LINKE.
Unverzüglich Ratifizierung des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation
- Drs 17/9066 -
Wir debattieren heute den Antrag der Fraktion Die Linke: „Unverzügliche Ratifizierung des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisa-tionen“. Sehr geehrte Damen und Herren der Linken, mit diesem Antrag und Ihrer damit verbundenen Forderung nach einem Gesetzentwurf zur Ratifizierung des See-arbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, vom 23. Februar 2006, Ihrer Forderung nach einem Gesetzentwurf für ein neues See-arbeitsgesetz sowie Ihrer Forderung nach einem Einsatz der Bundesregierung zur umgehenden Umsetzung der Ratifizierung gegenüber Drittstaaten rauben Sie diesem Hohen Haus einmal mehr mit einem weder zielführenden noch notwendigen Antrag seine kostbare Zeit. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, ich darf Sie an dieser Stelle beruhigen und Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung bereits mit Hochdruck an der Fertigstellung des Artikelgesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006, Maritime Labour Convention – MLC, arbeitet und das Gesetz noch diesen Sommer vom Kabinett verabschiedet werden und auch noch dieses Jahr in Kraft treten soll.
Das Seearbeitsübereinkommen, SAÜ, der Internationalen Arbeitsorganisationen, ILO, ist am 23. Februar 2006 angenommen worden. Es fasst nahezu alle das maritime Arbeitsrecht betreffenden Instrumente der ILO zusammen und entwickelt diese fort. Das Übereinkommen regelt die Mindestanforderungen für die Arbeit von Seeleuten auf Schiffen, Beschäftigungsbedingungen, Regelungen für Unterkunft, Freizeiteinrichtungen, Verpflegung und Bedienung, Gesundheitsschutz, medizinische und soziale Betreuung, Gewährleistung der sozialen Sicherheit sowie die Erfüllung und Durchsetzung dieser Anforderungen. Letztere sollen sicherstellen, dass die Vorschriften des Übereinkommens auch eingehalten werden. Über die Nichtbegünstigungsklausel kann der Hafenstaat selbst dann gegen Schiffe vorgehen, die die Mindestanforderungen des Übereinkommens unterlaufen, wenn der Flaggenstaat diesem nicht beigetreten ist.
Das Abkommen tritt in Kraft, wenn es von 30 Ländern ratifiziert wurde, die mindestens ein Drittel der Welttonnage in der Handelsschifffahrt repräsentieren. Laut ILO wurde es bisher von 25 Ländern ratifiziert, zuletzt am 11. August 2011 vom Inselstaat Antigua und Barbuda, unter dessen Billigflagge viele deutsche Schiffe unterwegs sind.
Deutschland gehört zu den größten und erfolgreichsten Schifffahrtsstandorten der Welt, und wir von der christlich-liberalen Koalition setzen alles daran, dass das so bleibt. Um dies zu erreichen, wollen wir den Beruf des Seemannes attraktiv gestalten. Die Bundesregierung plant daher trotz knapper Haushaltsmittel bei der Neuausrichtung der maritimen Förderpolitik die Ausbildungsplatzförderung als bewährtes Instrument beizubehalten. Um den künftigen Ausbildungsbedarf abdecken zu können, ist zudem eine weitere Steigerung der Aktivitäten im Ausbildungssektor bzw. im Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben notwendig.
Ein wesentlicher Meilenstein ist das hier zu debattierende Seearbeitsübereinkommen, mit dessen Hilfe weltweit einheitlich geltende Mindeststandards die Arbeits- und Lebensbedingungen der über 1,2 Millionen Seeleute verbessert werden sollen, um hierdurch die Sicherheit auf Schiffen zu verstärken. Die Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens wird in Deutschland dazu führen, dass – auch aufgrund der grundlegenden Veränderung des Seemannsberufes – eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen angepasst und aktualisiert werden müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Linken, die unionsgeführte Bundesregierung arbeitet bereits an der Fertigstellung des Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens und nimmt diesen Prozess zum Anlass, das existierende Seemannsrecht insgesamt gründlich zu überarbeiten und zu modernisieren – ganz bewusst auch unter dem Gesichtspunkt der Entbürokratisierung. Neuer zentraler Bezugspunkt des nationalen Seemannsrechts wird ein neues Seearbeitsgesetz sein, welches das alte aus den frühen 50er-Jahren stammende Seemannsgesetz ersetzt. Dieses wird strukturell an der MLC ausgerichtet sein. Zugleich werden die bestehenden Verordnungen im Bereich des Seearbeitsrechts überarbeitet. Das deutsche Recht wird an die verbindlichen Anforderungen der MLC zur Herstellung verbindlicher arbeits- und sozialrechtlicher Mindeststandards für Seeleute in der Schifffahrt angepasst.
Des Weiteren sollen diese Mindeststandards durch Hafenstaatkontrollen auch auf Schiffe von Drittstaaten angewandt werden, die die MLC nicht ratifizieren. Hierdurch soll Sozialdumping unterbunden und ein fairer Wettbewerb gewährleistet sein.
Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren der Fraktion Die Linke, hätte es Ihrer Anregungen nicht bedurft.
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