Beim EU-Gipfel wurden zahlreiche Neuregelungen vereinbart, die die Reformanliegen Großbritanniens bekräftigen - darunter auch die Anpassung des Kindergeldes für EU-Ausländer. "Der Beschluss des EU-Gipfels ist CSU pur", so Gerda Hasselfeldt.

Die am späten Freitagabend beim EU-Gipfel in Brüssel erzielte Vereinbarung der Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Mitglieder bekräftigt die Reformanliegen Großbritanniens. Das betrifft unter anderem Kindergeldzahlungen für Arbeitnehmer, deren Kinder in anderen EU-Staaten leben. Diese können künftig an den Lebensstandard und an die Höhe des Kindergeldes im Wohnsitzland der Kinder angepasst werden. Diese Regel ist allgemein formuliert, und neben den Briten scheinen weitere Mitgliedstaaten Interesse an ihrer Anwendung zu haben. Ziel ist, den Verbleib Großbritanniens in der EU zu sichern.

„Ich begrüße die Vereinbarung des EU-Gipfels sehr. Die CSU fordert schon seit Jahren eine Beschränkung der Sozialleistungen und eine Reduzierung des Kindergeldes für EU-Ausländer. Wir haben das Thema in Deutschland auf die Tagesordnung gebracht“, stellte Hasselfeldt fest. Nun müsse Deutschland das Referendum in Großbritannien abwarten und dann zügig die Anpassung des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes auf den Weg bringen, forderte die CSU-Landesgruppenvorsitzende.

„Außerdem müssen wir prüfen, ob eine Reduzierung des Anspruchs auf Sozialleistungen auch bei uns noch möglich ist. Das sind wichtige Schritte, um die Einwanderung in unsere Sozialsysteme zu verhindern.“, machte die CSU-Politikerin klar. Bei einem ungewöhnlich starken Zuzug von Einwanderern können Staaten künftig auch eine "Notbremse" für weitere Sozialleistungen einsetzen. Zugewanderte EU-Bürger hätten so erst nach bis zu vier Jahren Anspruch auf Sozialleistungen. Voraussetzung dafür ist aber, dass diese Länder bei der Erweiterung der EU nicht von den Übergangsregelungen von bis zu sieben Jahren Gebrauch gemacht haben. Dazu zählt Großbritannien und darf deshalb diesen Mechanismus sieben Jahre lang nutzen.

Daneben wurden weitere Vereinbarungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU getroffen. Solche Maßnahmen liegen vor allem auch im deutschen Interesse. Zudem erhalten nationale Parlamente mehr Mitbestimmungsrechte: Sie können mit einer Art "Roten Karte" EU-Vorhaben stoppen. Um das zu erreichen, müssten mindestens 16 Parlamente Einspruch anmelden. So soll der in den letzten Jahren kaum zur Anwendung gelangte Grundsatz der Subsidiarität gestärkt werden - europäisch nur das zu regeln, was nicht besser durch die Mitgliedstaaten geregelt werden kann. Diese Forderung hat die CSU-Landesgruppe in ihrem Kreuther Beschluss „Europa gemeinsam gestalten“ ebenfalls aufgestellt.

Möglich sind künftig zudem „verschiedene Wege der Integration": Diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die sich enger zusammenschließen wollen – zum Beispiel die Eurozone – sollen das auch weiterhin können. Aber kein Mitgliedstaat ist gezwungen, an einer immer engeren Union teilzunehmen. 

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