Mit dem Antrag der Fraktionen der Großen Koalition haben wir im Parlament unsere Lesart des Migrationspakt klargestellt.

Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Migrationspakt 

Mit dem Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration die internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik stärken und Migration besser regeln und steuern 

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die internationale Staatengemeinschaft den „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) erarbeitet hat, der eine der Kernherausforderungen des 21. Jahrhunderts behandelt. Erstmals in der Geschichte der Vereinten Nationen hat sich die überwältigende Mehrheit der Staaten auf gemeinsame Ziele bei der Gestaltung von Migration geeinigt. Die internationale Kooperation, die Verständigung auf gemeinsame Ziele und die Bereitschaft zur internationalen Mitverantwortung sind hierbei von hoher Bedeutung. 

Der GCM soll einen Beitrag dazu leisten, Migration stärker zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen sowie gleichzeitig die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu schützen. Auch Deutschland kann dies nur gemeinsam mit seinen Partnern und einem internationalen Ansatz bewältigen. 

Deutschland übernimmt bei der Migration deutlich mehr Verantwortung als andere Länder, auch in der Europäischen Union. Das wollen wir ändern – unter anderem durch eine fairere Verteilung. Trotz starker gesellschaftlicher Anstrengungen und des beeindruckenden bürgerschaftlichen Engagements werden die Grenzen der Integrationsfähigkeit in unserem Land sichtbar. Diesen Grenzen trägt auch unsere Migrationspolitik auf nationalstaatlicher Ebene klar Rechnung. Die gegenwärtigen Bedingungen stellen unsere Migrationspolitik vor große Herausforderungen und beeinflussen unseren Gestaltungsspielraum. Der GCM liegt deshalb im deutschen Interesse.

Das individuelle Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet. Deutschland bietet auch weiterhin vor dem Hintergrund seiner historischen und humanitären Verantwortung Menschen Schutz, die vor Krieg, Terror und Verfolgung Zuflucht suchen.

Die nationale Souveränität Deutschlands steht nicht zur Disposition. Im Einklang damit bekräftigen die Leitprinzipien des GCM ausdrücklich „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“. Der Deutsche Bundestag stellt vor diesem Hintergrund fest, dass der Bundestag rechtsändernde oder rechtssetzende Entscheidungen zur Migration trifft. Der GCM begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten und entfaltet keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung. Dazu gehört, dass unsere Gesetze – zum Beispiel im Bereich des Ausländer--, des Sozial- und des Staatsbürgerschaftsrechts – sowie unsere behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen uneingeschränkt gelten und durchgesetzt werden. 

Zwischen legaler und illegaler Migration sowie zwischen Erwerbsmigration und Asyl ist klar zu unterscheiden. 

Deutschland ist ein Land, das die Einwanderung von Fachkräften benötigt. Eine gut gesteuerte, geordnete legale Migration ist gut für unser Land. Auch bisher hat Deutschland von gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten profitiert, die zum Wohlstand unserer Gesellschaft beigetragen haben. Zudem haben die Einwandererinnen und Einwanderer unser Land mit voran gebracht. Aufgrund der demographischen Entwicklung stehen wir vor großen Herausforderungen. Neben der Aktivierung der Arbeitskräfte in unserem Land brauchen wir weiterhin die Unterstützung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands und unsere Sozialsysteme auch weiterhin zu sichern. Hierfür brauchen wir verständliche legale Zuwanderungsmöglichkeiten. Deswegen werden wir zeitnah das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg bringen. 

Darüber hinaus haben wir klare Regeln und Anforderungen für eine gelingende Integrationspolitik: Wir verlangen, dass alle Menschen in Deutschland, unser Grundgesetz und unsere Gesetze beachten und die sich daraus ergebende Werteordnung verinnerlichen und danach leben. Dazu dienen auch unsere Sprach- und Integrationskurse  für Migrantinnen und Migranten. Wir erwarten, dass alle Migrantinnen und Migranten, die legal nach Deutschland kommen oder gekommen sind, die deutsche Sprache ausreichend erlernen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und unsere Regeln zu verstehen. Wir fördern Integration, fordern sie aber auch ein. Auch dies entspricht der Zielsetzung des GCM. 

Seine wichtigsten Ziele sind:

Strukturelle Faktoren, die Menschen dazu veranlassen, ihre Herkunftsländer zu verlassen, sollen reduziert werden – zum Beispiel durch Programme zur Schaffung von Perspektiven in den Herkunftsländern.
Menschenschmuggel und das Schlepperunwesen sollen stärker bekämpft und Grenzkontrollen besser koordiniert werden. 

Eine bessere Durchsetzung der völkerrechtlich verbürgten Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

Migrantinnen und Migranten sollen in allen Ländern sicheren Zugang zu Grundleistungen haben. Deutschland erfüllt diese Standards bereits vollumfänglich. Sie sollen darüber hinaus die Chance haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. 

Zu unseren Zielen gehört auch, die Migration insbesondere nach Europa und Deutschland zu ordnen und zu steuern, Anreize für illegale Migration konsequent zu reduzieren und auf ein größeres Engagement unserer internationalen Partner hinzuwirken. Wir brauchen eine faire Lastenteilung und Kooperation. Als ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz liegt es im deutschen Interesse, dass auch andere Staaten diese Standards erfüllen, um den Migrationsdruck nach Deutschland zu senken. Aktuell erleben wir etwa, dass Arbeitsmigranten in einer Reihe von Staaten ohne Rechte und unter zum Teil unwürdigen Bedingungen leben müssen. Dass die Staatengemeinschaft hiervor nicht die Augen verschließt und durch den GCM Standards für den Umgang mit legaler Migration fordert, ist nicht nur ein wichtiger humanitärer Schritt, sondern senkt auch den Migrationsdruck in Richtung der Staaten Europas und Nordamerikas. Auch aus diesen Gründen ist der GCM im nationalen Interesse Deutschlands.
Deutschland wird seiner humanitären Verantwortung gerecht. Aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt, daher ist die europäische und internationale Kooperation dringend notwendig.

Aus diesem Grund haben wir auch in dieser Wahlperiode eine Reihe wichtiger nationaler Maßnahmen ergriffen bzw. angestoßen. Wir stellen fest, dass der GCM diese nationalen Maßnahmen unberührt lässt, international ergänzt und einen wichtigen Beitrag zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration leistet. 
  
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. weiterhin sicherzustellen, dass durch den GCM die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht beeinträchtigt werden und durch den GCM keine nationalen Hoheitsrechte übertragen werden. Dazu gehört, zu gewährleisten, dass durch den GCM keinerlei deutsche Regelungen eingeschränkt oder ausgeweitet werden;
  2. in der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzutreten, dass andere Staaten – insbesondere diejenigen, aus denen ein besonderer Migrationsdruck nach Europa und Deutschland entsteht – Mindeststandards für Migranten und Migrantinnen etablieren und gewährleisten, um hierdurch auch den Migrationsdruck nach Europa und Deutschland zu reduzieren, und damit mehr Verantwortung zu übernehmen;
  3. weiterhin klar und stringent zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden und dabei die illegale Migration nach Deutschland und Europa auch mit nationalstaatlichen und europäischen Mitteln zu verhindern;
  4. zeitnah mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Voraussetzungen für geordnete legale Zuwanderungsmöglichkeiten zu verbessern, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen und so Migrantinnen und Migranten Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft zu geben;
  5. auf internationaler Ebene gegenüber den Partnerstaaten mit Nachdruck die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger einzufordern;
  6. sich deshalb bei allen Staaten mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass gemäß den Bestimmungen des GCM alle Migranten über Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen, denn an keinem anderen Hindernis scheitert die Rückführung Ausreisepflichtiger so oft wie an der mangelnden Kooperationsbereitschaft bei der Identitätsfeststellung und Ausstellung von Reisepässen;
  7. gemeinsam mit den internationalen Partnern den Schutz der europäischen Außengrenzen voranzutreiben und zu verbessern;
  8. die gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel zu verstärken;
  9. sich weiterhin mit Nachdruck auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern und -regionen deutlich verbessert werden, damit Menschen eine Lebensperspektive in ihrer Heimat sehen und nicht durch negative Umstände zur Migrationen gezwungen werden;
  10. sich dabei insbesondere im Aufbau von effizienten und rechtsstaatlichen Institutionen, in der Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung sowie in der Bekämpfung von Armut weiter zu engagieren;
  11. sich weiter für die Wahrung der universellen Menschenrechte einzusetzen; sie gehören wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit zu den Werten, auf die sich unser Land und die Europäische Union gründet;
  12.  den Deutschen Bundestag über den Fortlauf des GCM zu unterrichten;
  13. die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag über die Ziele des Globalen Paktes für Flüchtlinge zu informieren.

Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion
Andrea Nahles und Fraktion

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