Rede zu Sanktionssonderregeln bei Hartz IV

36.a) Beratung Antrag DIE LINKE.

Sofortige Abschaffung der Sanktionssonderregeln für junge Hartz IV Berechtigte

- Drs 17/11372 -

 

b) Beratung BeschlEmpf u Ber Ausschuss für Arbeit und Soziales

zum Antrag DIE LINKE.
Hartz IV-Sonderregelung für unter 25-jährige abschaffen

zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken

- Drs 17/9070, 17/7032, 17/10203 -

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Linke fordert mit ihrem Antrag, alle Sanktionen für unter 25-Jährige abzuschaffen, und die Grünen fordern in ihren Anträgen, Verfahrens-, Leistungs- und Partizipa-tionsrechte der Empfänger zu stärken bzw. beratungsintensivere Gespräche mit Jugendlichen zu führen, die letztendlich verpflichtet sind, selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Das ist das grundlegendste Prinzip.

Unter diesen Gesichtspunkten ist es auch richtig gewesen, dass man unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung ein Hartz-Gesetz mit der Zielstellung „Fordern und Fördern“ verabschiedet hat. Wenn wir es so machten, wie es die Linken fordern, dass wir alle Sanktionsmechanismen abschafften, dann wären wir nur noch beim Fördern, aber nicht einmal richtig beim Fördern, sondern letztendlich beim Faulenzen. Das kann es nicht sein.

(Widerspruch bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Grunde genommen ist die Antragstellung zumindest der Linken darauf abgestellt, ein bedingungsloses Grundeinkommen zu haben. Das ist ja die Zielsetzung.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das fordert hier niemand, Herr Straubinger!)

– Natürlich.

(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wo denn? – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann haben Sie die Anträge nicht gelesen!)

Dass es in unserer Gesellschaft Lebenskünstler gibt,

(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wo leben Sie eigentlich? „Lesenskünstler“!)

die sich drücken und auf Kosten der Allgemeinheit leben wollen, zeigt ja das Beispiel des Herrn Ponader, des Geschäftsführers der Piratenpartei, der sich davor auch jahrelang gedrückt hat. Das kann es nicht sein, weil das nicht im Sinne der Steuerzahler sein kann, die all dies sozusagen zu ermöglichen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb werden wir Ihre Anträge ablehnen, und dies auch begründet: Den Hilfebedürftigen ist nicht geholfen, wenn man ihnen nicht darlegt, dass sie einer Arbeit nachzugehen haben und dass es eben, wenn Verstöße gemeldet werden, zu Sanktionen kommt. Über eine Million Sanktionen gab es; 700 000 davon sind letztendlich durch nicht eingehaltene Termine für Beratungsgespräche, für Vermittlungsgespräche für Angebote begründet.

Es kann nicht sein, dass sich jemand einfach davonstiehlt. Darum geht es. Es ist jedem möglich, solche Termine einzuhalten. Es ist im gut verstandenen Sinne des Forderns, dass jemand diese Angebote der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters dann auch anzunehmen hat. Wenn er sie nicht annimmt, dann ist auch die Sanktion gerechtfertigt.

Dies ist auch vom Bundesverfassungsgericht dargelegt worden. Das Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz greift nur dann ein, „wenn und soweit andere Mittel zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zur Verfügung stehen“. Das heißt, zuerst ist jeder selbst gefordert, sein Existenzminimum zu erwirtschaften. Vor allen Dingen ist er auch aktiv daran zu beteiligen. Er muss sich selbst aktiv beteiligen, seine möglicherweise eingetretene Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich zu beenden.

(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Genau diese Chance kriegen sie nicht!)

Dies ist ein Ausdruck dafür, dass man dies nur in dem Sinn auch mit Sanktionen zu gewährleisten hat.

(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Angebote statt Sanktionen!)

– Nein. Das Angebot, Frau Kollegin, geht einer Sanktion voraus. Sie missverstehen hier die Verwaltungspraxis, die hier auch bestätigt wird.

Im Übrigen diffamieren Sie mit ihren Anträgen auch die Handlungsweise der vielen Beamtinnen und Beamten und der Angestellten in den Jobcentern, die sich sehr wohl überlegen, ob eine Sanktion angebracht ist oder nicht angebracht ist. Dies zeigen auch die Ergebnisse: Den 700 000 Sanktionen wegen Meldeversäumnissen im Jahr 2012 steht für 2011 ein monatlicher Bestand von 146 000 erwerbsfähigen Leistungsempfängern mit mindestens einer Sanktion gegenüber, davon 39 000 Sanktionen für Personen unter 25 Jahren, also eine Quote von 4,8 Prozent. Sie unterstellen, dass besonders Jugendliche davon betroffen sind. Das kann man aus dieser Zahl in keiner Weise schließen; denn diese Zahl stammt aus dem Jahr 2011. Das bedeutet, dass die Arbeitsagenturen, die Jobcenter, mit den Sanktionen sehr spärlich und sachgerecht umgehen. Deshalb gibt es hier keine Kritik zu üben.

Deswegen ist es notwendig, Ihre Anträge dementsprechend abzulehnen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

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