Integrationsgesetz 07.06.2016
Fördern und Fordern als oberstes Prinzip
Integrationskurs für Frauen
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Am Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über das Integrationsgesetz beraten. Fördern und Fordern ist dabei orberstes Prinzip. Hier finden Sie Fragen und Antworten zum geplanten Integrationsgesetz.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf:

Welches Ziel hat das Integrationsgesetz?

Wer dauerhaft in Deutschland leben will, muss die deutsche Sprache lernen, unsere Werte anerkennen und für seinen Lebensunterhalt sorgen. Rechte und Pflichten werden klar definiert. Wer seiner Integrationspflicht nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen.

Wie wird die Integration gefördert?

Bereits in den Erstaufnahmestellen soll es Orientierungsangebote im Umfang von 100 Stunden geben. Anschließend folgen Integrationskurse, bei denen es um Spracherwerb sowie um die Vermittlung der Werte und Verfassungsnormen geht. Zum Integrationskurs werden Flüchtlinge in der Regel verpflichtet, wenn ihr Asylantrag angenommen wurde und sie Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Neu ist, dass sie auch dann zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden können, wenn sie bereits über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen und kein Arbeitslosengeld II beziehen.

Was wird für Bildung und Qualifizierung getan?

Für Zuwanderer sind Sprache, Bildung und Qualifizierung Türöffner in unsere Gesellschaft. Deutschland braucht seinerseits qualifizierte Fachkräfte. Je besser die Qualifikation und Integration gelingt, umso größer ist der Gewinn für alle. Deshalb sieht das neue Integrationsgesetz vor, dass Asylbewerber und Geduldete, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, für die gesamte Zeit der Ausbildung bleiben können. Bei Abbruch der Ausbildung erlischt der Aufenthaltstitel automatisch. Hat der Auszubildende nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung einen Arbeitsplatz gefunden, darf er weitere zwei Jahre bleiben. Ansonsten wird die Duldung zunächst für sechs Monate verlängert, damit er einen Arbeitsplatz suchen kann. Wird er straffällig, verwirkt er sein Aufenthaltsrecht.

Wie wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert?

Mit dem Integrationsgesetz hat die Koalition ein ganzes Bündel an Maßnahmen geschnürt. So sollen etwa 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, um Asylbewerber mit Bleibeperspektive an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Asylbewerber, die Deutschland wieder verlassen müssen, können sich so während des Asylverfahrens sinnvoll betätigen. Für alle Zuwanderer gilt: Wer eine Qualifikation aus dem Heimatland mitbringt, kann sie seit 2012 vereinfacht anerkennen lassen. Dort, wo die Arbeitslosigkeit niedrig ist, soll die Vorrangprüfung zugunsten von Deutschen, EU-Ausländern und anerkannten Flüchtlingen für drei Jahre ausgesetzt werden. Auf diese Weise bekommen Asylbewerber und Geduldete eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Auch die Leiharbeit wird für Asylbewerber und Geduldete weiter geöffnet.

Welche Konsequenzen hat fehlende Integrationsbereitschaft?

Aufenthaltsstatus und Geldleistungen werden an die Integrationsfortschritte gekoppelt. Die Ablehnung oder der Abbruch von Integrationsmaßnahmen ohne triftigen Grund führen zu Leistungseinschränkungen. Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht wird nur noch dann erteilt, wenn anerkannte Flüchtlinge über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern können.

Wo sollen die Flüchtlinge leben?

Damit Ballungsräume durch den Zuzug von Flüchtlingen nicht überfordert werden, können die Länder anerkannte Flüchtlinge auf bestimmte Wohnorte verteilen. Bleiben die Flüchtlinge nicht an dem zugewiesenen Ort, hat das für sie spürbare Konsequenzen. Günstiger Wohnraum ist für Flüchtlinge wichtig, aber auch für Geringverdiener und Studenten. Um den sozialen Wohnungsbau zu beschleunigen, werden die Vorschriften im Baurecht vereinfacht und der Wohnungsbau finanziell gefördert.

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