Integrationsgesetz 25.05.2016
Unser Prinzip des Förderns und Forderns hat sich durchgesetzt
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Das Bundeskabinett hat das Integrationsgesetz auf den Weg gebracht. Deutlich wird: Integration ist nicht nur eine Bringschuld des Staates, sondern Verpflichtung für alle, die hier leben wollen.

„Mit dem Integrationsgesetz schafft die Koalition einen neuen Rahmen für Integration in Deutschland. Erstmals werden Integrationsleistungen auch eingefordert, gegebenenfalls können sogar Leistungen gekürzt werden. Das entspricht genau dem Prinzip fordern und fördern“, erklärte die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt. Integration sei eben nicht nur eine Bringschuld des Staates, sondern auch eine Verpflichtung für alle, die neu in unser Land kommen und hier leben wollten.

Das Integrationsgesetz sieht unter anderem ein Arbeitsmarktprogramm mit 100.000 Ein-Euro-Jobs-ähnlichen Tätigkeiten vor. Zudem sollen mehr Flüchtlinge früher in Integrationskursen Deutsch lernen können. Zu beiden Maßnahmen können Flüchtlinge auch verpflichtet werden. Kommen sie dem nicht nach, drohen Leistungskürzungen bis auf das unmittelbar zum Leben Notwendige in Form von Sachleistungen.

Insbesondere mit der Wohnsitzzuweisung wird eine wesentliche Forderung der CSU-Landesgruppe umgesetzt: Geplant ist, dass der Staat anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen den Wohnort vorschreiben oder bestimmte Orte verbieten kann, um Ghettobildungen vor allem in den Großstädten zu vermeiden. Hasselfeldt führte aus, dass dadurch auch die Kommunen entlastet werden. Sie begrüßte besonders, „ dass Integrationsleistungen künftig auch für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verlangt werden.“ Sobald Asylberechtigte ihren Lebensunterhalt sichern können, sind sie frei, ihren Wohnort zu wählen. Auch die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird in Zukunft nur bei Vorliegen von Integrationsleistungen erteilt. „Eigeninitiative und Integrationsbereitschaft werden gefördert, Integrationsverweigerung hingegen wird nicht hingenommen", ergänzte der innen- und rechtspolitische Sprecher, Michael Frieser.

Das Gesetz sieht außerdem Erleichterungen bei der Ausbildung von Flüchtlingen vor: Die Altersgrenze wird abgeschafft, Förderungen soll es künftig auch für Flüchtlinge geben und es wird ein sicherer Aufenthalt für die Dauer der Ausbildung versprochen. Die sogenannte Vorrangprüfung für Arbeitsplatzbewerber aus Deutschland und anderen EU-Staaten kann für drei Jahre ausgesetzt werden. Die Angebote richten sich nur an Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, also nicht an Asylbewerber aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher, Stephan Stracke, wies darauf hin, dass es nun wichtig sei, die einheimische Bevölkerung mitzunehmen. Überall dort, wo Teile der einheimischen Bevölkerung ebenso gefördert werden müssten wie Flüchtlinge, müssen beide Gruppen gleichermaßen unterstützt werden. „Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Nur so entsteht gesellschaftliche Akzeptanz und kann Integration gelingen.“, erklärte er.