Innere Sicherheit 04.04.2016
Mehr Sicherheit: Schutz vor Einbrüchen staatlich gefördert
Einbruch zwecklos!
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Mehr als 150.000 Wohnungseinbrüche gab es im Jahre 2015 – Tendenz steigend. Guter Schutz ist deshalb sinnvoll. Mieter und Eigentümer können für Handwerkerleistungen, die der Prävention dienen, finanzielle Unterstützung erhalten.

„Wir lassen die Bürgerinnen und Bürger beim Kampf gegen Wohnungseinbrüche selbstverständlich nicht allein“, stellte Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fest. Über ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur staatlichen Förderung für Einbruchsschutz können Handwerkerleistungen finanziert werden, die der Prävention von Einbruchskriminalität dienen. Die Union hatte sich für die staatliche Förderung des Einbruchschutzes immer wieder stark gemacht. Auch die CSU-Landesgruppe hatte bereits auf ihrer Kreuther Klausurtagung Anfang des Jahres 2015 einen Beschluss gefasst, der Bürgerinnen und Bürger vor Einbrüchen besser schützen soll.

40 Prozent der Einbruchsfälle werden im Versuchsstadium abgebrochen. „Das zeigt, wie sinnvoll ein guter Schutz von Wohnung und Haus sein kann“, so Mayer. Er ergänzte: „Gefördert werden eine ganze Reihe sinnvoller Maßnahmen des Eigenschutzes, insbesondere der Einbau einbruchshemmender Fenster und Türen.“ Für das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“ stehen bereits seit 2015 insgesamt 30 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre zur Verfügung, 2016 sind es zehn Millionen Euro. Seit dem 1. April dieses Jahres wurde das Förderangebot für Einbruchschutzmaßnahmen weiter verbessert: Mieter und Eigentümer können nun noch flexibler in die Sicherheit der eigenen vier Wände investieren.

„Der Kampf gegen Kriminalität ist natürlich nach wie vor zuallererst eine staatliche Aufgabe und wird es auch bleiben“, stellte Mayer klar. Wesentlich sei daher eine ausreichende Präsenz der Polizei vor Ort: „Der Bund wird dieses Jahr noch einmal massiv die Zahl der Bundespolizisten erhöhen. Hieran müssen sich zahlreiche Länder ein Beispiel nehmen. Denn sie sind in erster Linie verantwortlich, wenn es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Diebesbanden geht.“ Er fordert die Länder auf, im öffentlichen Raum durch mehr Präsenz von Streifenbeamten für ein besseres Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu sorgen.

Zudem sollen nach dem Willen des Unionspolitikers Wohnungseinbrüche künftig mit einer generellen Mindeststrafe von sechs Monaten härter bestraft werden. Ebenso müsse die Telekommunikationsüberwachung beim Wohnungseinbruchdiebstahl zugelassen werden. „Dies zeigt, dass die Union auch die Bekämpfung der sogenannten Alltagskriminalität, die alles andere sein sollte als alltäglich, nicht aus den Augen verliert“, so Mayer.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite der KfW.