Datenspeicherung 16.10.2015
Speicherung von Verkehrsdaten verabschiedet
Vorratsdatenspeicherung
© pa_blickwinkel

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das neue Gesetz zur Speicherung der Verkehrsdaten verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die alten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verworfen. Die CSU-Landesgruppe forderte zum besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger seit langem einen Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die Verkehrsdaten. Zahlreiche Straftaten können sonst nicht aufgeklärt werden.

Das Erreichte ist historisch: In dieser Woche hat der Bundestag nicht nur Verschärfungen im Asylrecht verabschiedet, sondern auch die Wiedereinführung einer Speicherung von Verkehrsdaten. Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die stetig wachsende Cyberkriminalität ist dies ein deutliches Zeichen für mehr Sicherheit der Bevölkerung. Es ist schließlich originäre Aufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen.

Das sieht das Gesetz vor:

  • Bestimmte Verbindungsdaten, zum Beispiel die Rufnummer, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs oder die Zuordnung der IP-Adresse, werden durch Telekommunikationsunternehmen gespeichert. 
  • Die Unternehmen sichern diese Verkehrsdaten für zehn Wochen, Standortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen.
  • Nicht gespeichert werden Inhalte von Telefongesprächen oder welche Internetseiten aufgerufen worden sind.
  • Der Staat selbst speichert keine Daten. Bei schweren Straftaten haben Ermittlungsbehörden jedoch unter engen gerichtlichen Vorgaben die Möglichkeit, auf gespeicherte Verkehrsdaten zuzugreifen.