Pressemitteilung 21.02.2008
Gesetz zu Jugendfreiwilligendiensten beschlossen

Junge Menschen können sich dadurch nun leichter mit gesellschaftlichem Engagement für die Allgemeinheit einsetzen

Anlässlich des Beschlusses zur Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel MdB:

Der zuständige Familienausschuss im Deutschen Bundestag hat die Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes beschlossen. Damit werden die bisher aus zwei Gesetzen bestehenden Regelungen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zu einer einheitlichen Regelung zusammengefasst.

Junge Menschen können sich dadurch nun leichter mit gesellschaftlichem Engagement für die Allgemeinheit einsetzen.

Die Große Koalition ist sich einig über eine zeitliche Flexibilisierung, also über eine Regeldauer mit einer Verlängerungsoption auf 18 Monate sowie mehrere 6-monatige Freiwilligendienste in Drei-Monats-Abschnitten nacheinander.

Anfang März wird der Gesetzentwurf im Bundestag in 3. Lesung verabschiedet werden.