Bundesrat fordert Nachbesserungen
Anlässlich der heute im Bundesrat beschlossenen Änderungsanträge zum Entwurf der Erbschaftsteuerreform erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Alle wesentlichen Änderungsanträge des Freistaates Bayerns sind vom Bundesrat in seiner heutigen Sitzung angenommen worden. Diese Entscheidung ist wichtig für das weitere Vorgehen bei der Reform der Erbschaftsteuer, da die Länder die Ertragshoheit für diese Steuer haben. Der Deutsche Bundestag muss diesen Anträgen folgen, damit es zu einer mittelstands- und familienfreundlichen Lösung kommt.
Die wichtigsten Anträge umfassen folgende Regelungen:
Zum einen werden kürzere Behaltensfristen gefordert. Bisher hat der Gesetzentwurf eine Behaltensfrist von 15 Jahren vorgesehen. Wir unterstützen ausdrücklich die bayerische Forderung, diese Frist auf 10 Jahre zu beschränken. Mehr ist im heutigen Wirtschaftsleben nicht vermittelbar.
Weiterhin wird zur Vermeidung eines Fallbeileffekts gefordert, den Verschonungsabschlag nicht vollständig, sondern nur zeitanteilig wegfallen zu lassen, wenn gegen die Behaltensfrist verstoßen wird. Dieser Antrag rückt eine Fehleinschätzung im derzeitigen Gesetzesentwurf zurecht, der Betriebsübernehmer nach Jahren der Betriebsfortführung genauso schlecht stellt wie den Erben, der kurz nach dem Betriebsübergang veräußert.
Zudem fordert Bayern, die Zuordnung verpachteter Flächen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zum nichtbegünstigten Verwaltungsvermögen zurückzunehmen. Im Sinne der Land- und Forstwirte ist dieser Antrag besonders wichtig, um die Hofnachfolge, die Verpachtung von Stückländereien und den Pflugtausch von Feldern und Äckern zu ermöglichen.