Zur Vorstellung des europäischen Gesetzespakets zum Klimaschutz
Zur Vorstellung des europäischen Gesetzespakets zum Klimaschutz erklärt der Vorsitzende der Energie- und Klimakommission der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
Es ist jetzt Aufgabe der Regierungsvertreter im Rat, dort nachzuverhandeln, wo Deutschland existentielle nationale Interessen hat: im Bereich der Automobilindustrie. Die Tatsache, dass wir Premiumautomobile herstellen, muss sich deutlich bei der Festlegung von Flottenzielen niederschlagen. Außerdem dürfen Industriezweige, bei denen physikalisch kaum Energieeinsparungen möglich sind, nicht zu Standortverlagerungen zulasten von Arbeitsplätzen gedrängt werden.
Beachtenswert ist die Vorgabe der EU bei Biokraftstoffen. Die Erhöhung auf zehn Prozent beim Spritverbrauch ist nur zu erreichen, wenn wir kurzfristig die deutschen Kapazitäten sichern. Außerdem ist umgehend ein Zertifizierungssystem für Importrohstoffe festzulegen.
Dass das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) gegen Zertifizierungsvorschläge, mithin den Einstieg in den Quotenhandel, verteidigt werden konnte, ist Verdienst der Bundesregierung. Die EU hat nach Harmonisierung der Ziele den Wettbewerb der Instrumente zu sichern. Das ist Erfolgsbedingung.
Die Novelle des EEG und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWäremeG) müssen jetzt auf die Zielvorgaben der EU abgestimmt werden. Die Kommission der CSU-Landesgruppe wird diesen Prozess inhaltlich begleiten und ihre Positionen einbringen.
Wehren muss sich der Bundestag gegen eine "Charta für die Rechte der Energieverbraucher" mit einem Sozialtarif oder gegen Sanktionen im Bereich des CO2-Ausstoßes von Autos, die als EU-Steuern begriffen werden. Hier ist einzig der nationale Gesetzgeber zuständig.