Pressemitteilung 21.01.2008
Energieeinsparung von Gebäuden praxisnäher und bürgerfreundlicher regeln

Ergebnisse Arbeitskreissitzung der Bau- und Umweltpolitiker der CSU-Landesgruppe

Anlässlich einer Arbeitskreissitzung der Bau- und Umweltpolitiker der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag erklären der bau- und umweltpolitische Sprecher, Klaus Hofbauer, und der Vorsitzende der Energie- und Klimakommission der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag,
Dr. Georg Nüßlein:

Unsere wichtigste Forderung ist, dass die Regelungen zur Energieeinsparung von Gebäuden und zur Nutzung erneuerbarer Energien praxisnah und technologieneutral gestaltet werden. Die bisherigen Entwürfe müssen in diesen Punkten noch erheblich nachgebessert werden. Der Gesetzgeber darf nur das Einsparziel regeln, der Weg dorthin muss den Hauseigentümern und der Innovationskraft von Forschung und Industrie weitgehend überlassen bleiben. Es wäre ein falscher Weg, wenn politisch festgelegt wird, auf welchem Weg der Bauherr die Energiesparziele erreichen muss. Diese Art der Bevormundung können wir nicht akzeptieren. Ob Einsparungen effizienter mit Solarthermie, Geothermie, Hackschnitzelheizung, Wärmepumpe, einer besseren Wärmedämmung oder anderen Maßnahmen zu erreichen ist, ist für jeden Standort unterschiedlich und kann nur für den jeweiligen Einzelfall ermittelt werden.

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Bestandsgebäude von einer Sanierungspflicht ausgenommen werden, weil hier die durchschnittlichen CO2-Vermeidungskosten am höchsten sind. Der bessere Weg ist es, durch Anreize den Hauseigentümer zu einer freiwilligen Sanierung zu bewegen.

Wir bedauern es, dass es durch die politische Debatte zur Verschärfung von Energiesparvorschriften im Gebäudebereich und der damit verbundenen Unsicherheit bei den Betroffenen zu einem drastischen Rückgang der Sanierungsmaßnahmen gekommen ist. Es muss jetzt schnell eine einfache und unbürokratische Regelung gefunden werden. Eine Weiterführung der Diskussion auf Länderebene ist zu vermeiden.

Es sollte geprüft werden, ob bei Anwendung der Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Bestandsgebäude auch eine finanzielle Förderung aufrecht erhalten werden kann. Ein Verbot von Nachstromspeicherheizungen lehnen wir als ungeeignet und unverhältnismäßig ab. Die Kosten für die nachträgliche Installation einer Heizungsanlage mit Nachrüstung eines neuen Kamins, eines Heizungskellers und Heizrohren mit Heizkörpern betragen nach Expertenschätzung über 20.000 Euro pro Gebäude. Dies ist Hauseigentümern in vielen Fällen nicht zuzumuten, zumal Nachtstromspeicherheizungen zur Nutzung überschüssigen Nachtstroms politisch bislang befürwortet wurde. Daher lehnen wir ein absolutes Verbot der Nachtstromspeicherheizungen ab. Weiterhin fordern wir eine Überprüfung und Optimierung des CO2-Gebäudesanierungs- und des Marktanreizprogramms, um die Wirksamkeit zu verbessern.