Pressemitteilung 14.01.2008
Anhörung beweist Notwendigkeit der Neuorganisation der Bundespolizei

Unklaren Schwebezustand für Beschäftigte beenden

Anlässlich der Anhörung zur Bundespolizeireform erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, sowie der Obmann im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ralf Göbel MdB:

Die heutige Anhörung zur Bundespolizeireform hat bestätigt, dass die Neuorganisation der Bundespolizei zwingend erforderlich ist, damit die Bundespolizei ihre neuen sicherheitspolitischen Anforderungen wirksam erfüllen kann.

Dabei haben die Sachverständigen auch deutlich gemacht, dass weder Standort-, noch Personalentscheidungen Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens sind. Die Entscheidung hierüber obliegt allein der Personal- und Organisationshoheit des Bundesinnenministers, der in der Lage sein muss, auf bestimmte veränderte Sicherheitslagen kurzfristig zu reagieren.

Der für alle Beschäftigten unklare Schwebezustand muss so schnell wie möglich beendet werden. Das Gesetz muss daher zum 1. März 2008 in Kraft treten.