29.09.2016
Matthäus Strebl: "Der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse ist rückläufig"
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Rede zu Befristungen im öffentlichen Dienst stoppen

Ein zufriedenstellender Arbeitsplatz spielt für die Menschen eine große Rolle. Für viele ist der ausgeübte Beruf ein wichtiger Teil der persönlichen Selbstentfaltung und Verwirklichung. Es ist einleuchtend, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen hohen Stellenwert besitzen. Sie ermöglichen Planungssicherheit sowohl in privaten als auch in beruflichen Fragen.

Voraussetzung ist eine gute wirtschaftliche Lage. In Deutschland ist diese positiv, und die Zahl der Erwerbstätigen ist bemerkenswert gut.

Gleichwohl gibt es in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst befristete Arbeitsverträge. Doch wenn die Befristungen im öffentlichen Dienst angeprangert werden, darf nicht vorschnell geurteilt werden. Denn es gibt dafür auch hier nachvollziehbare Gründe.

Die hohe Anzahl der Befristungen finden und fanden sich vor allem im Hochschulwesen. Viele junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben in der Vergangenheit unangemessen kurze Verträge erhalten; manche liefen nur wenige Monate. Diese Entwicklung im Hochschulbereich halte ich nur für bedingt vertretbar.

Umso mehr begrüße ich die Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durch die Bundesregierung. Damit sind Verbesserungen insbesondere für den Wissenschaftsnachwuchs verbunden, ohne die erforderliche Flexibilität und Dynamik einer Forschungseinrichtung zu beeinträchtigen.

Wenn man sich die Befristungen im öffentlichen Dienst genauer anschaut, so werden hier verschiedenste Gründe aufgeführt: haushalterische Bedingungen, Vertretungen aufgrund von Krankheit und Mutterschutz, Projekte und temporärer Mehrbedarf, wie wir ihn beim BAMF aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen erleben.

Ein weiterer Grund, warum befristete Verträge im öffentlichen Dienst zu finden sind, sind die unterschiedlichen Erwerbsformen. Die Möglichkeiten, wie Minijobs, Leiharbeit oder freie Mitarbeit, werden im Gegensatz zur Privatwirtschaft im öffentlichen Dienst nämlich kaum genutzt. Zwar spielen befristete Arbeitsverhältnisse eine größere Rolle bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst, jedoch kann nicht von einem Massenphänomen gesprochen werden.

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, hat ergeben, dass der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse seit 2010 rückläufig ist. Inzwischen liegt der Befristungsanteil im öffentlichen Dienst unter 10 Prozent.

Wir sprechen hier also von rückläufigen Zahlen und nicht von einer gravierenden Zunahme, wie es die Fraktion Die Linke suggerieren will. Auch dürfen wir nicht vergessen, dass eine befristete Tätigkeit auch eine Brücke in eine dauerhafte Tätigkeit sein kann, besonders im öffentlichen Dienst.

Ich bin der Auffassung, dass die Handlungsfähigkeit des deutschen Staates auch wesentlich durch den öffentlichen Dienst mit seinen qualifizierten Mitarbeitern und Beamten gesichert ist. Diese Handlungsfähigkeit muss eben auch in besonderen Zeiten, wie jetzt durch die Flüchtlingskrise, durch befristete Arbeitsverträge gesichert sein. Ohne Bedenken bleibt daneben die Fachkräftesicherung auch ein wesentlicher Punkt auf der öffentlichen Agenda.

Zusammenfassend: Befristete Arbeitsverträge sind sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft unter bestimmten Bedingungen sinnvoll und notwendig. Eine komplette Abschaffung von befristeten Verträgen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft wird keine Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion finden.