Steuergestaltung multinationaler Unternehmen für die Öffentlichkeit transparent machen
Verehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon mehrfach dargestellt worden, welchen großartigen Verhandlungserfolg die Finanzminister der G-20-Staaten in Australien erreichen konnten.
(Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben keine Lizenzbox verhindert! Das ist schwierig! Gar nichts!)
Sieben Punkte wurden verabschiedet, und acht weitere Punkte, die die OECD ebenfalls vorgeschlagen hat, werden im kommenden Jahr verhandelt werden.
Unter anderem ist in Australien über das von der OECD vorgeschlagene einheitliche Modell für Steuererklärungen von Unternehmen verhandelt worden. Hierbei geht es um den Punkt Harmonisierung. Außerdem sollen die Unternehmen Auskunft über ihre Umsätze, Gewinne, Beschäftigten und die Steuern, die sie in den unterschiedlichen Ländern zahlen, geben. Diese Erklärungen sollen aber nicht veröffentlicht, sondern den Steuerbehörden anderer Länder übermittelt werden. Das ist eine kluge Entscheidung.
Inzwischen hat sich in vielen Ländern weitgehend die Meinung durchgesetzt – sogar dort, wo Steuerflucht eine entsprechende Amassierung von Vermögen bringt –, dass man gegen Steuerflucht etwas unternehmen muss. Mit einem legalen Trick namens „Double Irish“ können Großkonzerne aus Amerika wie Google und Microsoft ihre Gewinne in zweistelliger Milliardenhöhe über Irland in die Karibik verschieben. Wenn sie es klug anstellen, machen sie das Ganze mit dem „Dutch Sandwich“; das heißt, sie sparen auch noch die Quellensteuer in Irland. Auch die USA haben mittlerweile erkannt, dass ihnen durch entsprechende Steuergesetze Milliardengewinne, in etwa 1 Billion US-Dollar, entgehen. Insgesamt ist erkennbar, dass aus diesen Gründen die Steuerbehörden der meisten Länder Maßnahmen vorbereiten oder bereits ergriffen haben, um Steuerflucht zu verhindern.
Sie, liebe Kollegen von den Grünen, fordern in Ihrem Antrag unter dem Mäntelchen der Transparenz die Offenlegung der Steuerbelastung internationaler Konzerne nach einzelnen Ländern. Das widerspricht erstens den Vorschlägen der OECD und entspricht zweitens in keiner Weise dem in Deutschland Gott sei Dank immer noch geltenden Steuergeheimnis. Ich frage mich natürlich: Wie soll man das gegen international bereits abgestimmte OECD-Punkte eigentlich durchsetzen? Wenn Sie sagen, Deutschland solle die Vorreiterrolle übernehmen, glauben Sie dann, dass alle hinterherlaufen? Da haben Sie wohl ein bisschen zu viel von der Wirkung deutscher Steuergesetze in der Welt erwartet.
Ihr Antrag ist ziemlich populistisch. Sie wollen anscheinend nur internationale Konzerne als Buhmänner an den Pranger stellen. Es geht Ihnen dabei nicht darum, Steuerflucht, die durch ein 15-Punkte-Programm der OECD ganz klar verhindert wird, zu verhindern.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Kollege Gambke, Sie haben vorhin beim Begriff „Steuergeheimnis“ so komisch geschaut. Ich hoffe, Sie verstehen, was ich damit meine. Das ist nämlich eine der wichtigsten Regelungen, die wir in Deutschland haben.
Wir begrüßen auf jeden Fall den Verhandlungserfolg, den die Finanzminister in Australien erzielt haben. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil Ihr Vorschlag eines Country-by-Country-Reporting das Steuergeheimnis in fundamentaler Weise verletzt und die Verhandlungen über vernünftige OECD-Vorschläge auf jeden Fall erschweren würde.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)