13.06.2013
Sie verdienen den Schutz der Rechtsordnung vor Repressalien des Arbeitgebers
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Rede zu Hinweisgebern

38.a) Zweite und dritte Beratung SPD

Schutz von Hinweisgebern - Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz - HinwGebSchG)

- Drs 17/8567 -

Zweite und dritte Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern - (Whistleblower-Schutzgesetz)

- Drs 17/978217/12577 -

 

b) Beratung BeschlEmpf u Ber Ausschuss für Arbeit und Soziales

zum Antrag DIE LINKE.
Die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft anerkennen - Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen

- Drs 17/6492, 17/12577 -

Ganz offenbar ist Rot-Rot-Grün vom Diskontinuitätsfieber erfasst. Nicht anders ist zu erklären, wie stiefmütterlich die Opposition – durch die Bank – das Thema der heutigen Debatte im vergangenen Jahr behandelt hat. Erst haben sie Fraktion für Fraktion einen Antrag gestellt, in dem vollmundig ein umfassender Schutz von Whistleblowern gefordert wird; zuerst die Linken, dann die SPD, und schließlich sind auch die Grünen auf den fahrenden Zug gesprungen. Wir haben jeden Antrag im Bundestag beraten, den Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zuletzt vor – fast auf den Tag genau – einem Jahr. Danach ist aber nichts mehr passiert. Die Antragsteller sind auf Tauchstation gegangen. Erst heute, in der vorletzten Sitzungswoche, hat sich die Opposition aufgerafft, ihre Vorlagen parlamentarisch abzuschließen. Zuvor haben sie pflichtschuldig eine entsprechende kurze Passage in ihre Wahlprogramme geschrieben und das Thema damit in die nächste Legislaturperiode geschoben. Das ist schon ein wenig scheinheilig. Echtes Engagement und Überzeugung sehen jedenfalls anders aus. Da stellt sich für mich die Frage: Sind die Forderungen reine Lippenbekenntnisse? Wie sonst ist das zögerliche Verhalten der Opposition zu erklären? Oder war Ihnen der Verlauf der Anhörung, die wir zu dem Thema am 5. März 2012 durchgeführt haben, peinlich? Denn das Ergebnis der Anhörung war klar und eindeutig: Die Vorschläge der Opposition sind weder geeignet, den Schutz von Hinweisgebern auf eine neue, brauchbare Grundlage zu stellen, noch sind sie notwendig, um den Schutz von Hinweisgebern in der erforderlichen ausgewogenen Weise zu verbessern. Denn Arbeitnehmer, die den zuständigen Behörden echte oder vermeintliche Gesetzesverstöße melden, sind in Deutschland nicht schutzlos. Der Schutz ergibt sich aus den allgemeinen arbeitsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorschriften und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts. Die Kollegen Gitta Connemann und Ulrich Lange haben das in der Bundestagsdebatte am 14. Juni 2012 eindrucksvoll dargelegt.

In einem wichtigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Recht von Beschäftigten in Deutschland weiter konkretisiert, öffentlich auf Missstände an ihrem Arbeitsplatz hinzuweisen. Im konkreten Fall ging es um die Kündigung einer Altenpflegerin, die den Behörden Missstände an ihrem Arbeitsplatz angezeigt hat. Auch dieses Urteil war zentraler Gegenstand der letzten Bundestagsdebatte. Die Arbeitsgerichte werden das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte künftig in ihrer Rechtsprechung mit zu berücksichtigen haben. Wir werden die Entwicklung dieser Rechtsprechung aufmerksam beobachten.

Zur Klarstellung: Couragierte Arbeitnehmer, die helfen, Gesetzesverstöße zu verhindern bzw. wirksam bekämpfen zu können, zum Beispiel von Korruption, Aufdeckung von Missständen im Pflegebereich oder bei Lebensmittelherstellung, verdienen den Schutz der Rechtsordnung vor Repressalien des Arbeitgebers. Wer sich für andere einsetzt, muss vor Nachteilen geschützt sein. Darin sind wir uns einig. Allerdings leiten wir daraus keinen gesetzlichen Handlungsbedarf ab. Wir halten keine neuen Schutzgesetze für erforderlich. Aus diesem Grunde werden wir die Vorlagen der Opposition heute ablehnen.