Pressemitteilung 24.01.2007
Prostitutionsgesetz wirkungslos

Überarbeitung notwendig

Zu dem heute von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen vorgestellten Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes erklären der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB und die zuständige Berichterstatterin, Michaela Noll MdB:

Das Prostitutionsgesetz muss überarbeitet werden, da es seine Wirkung verfehlt hat. Eine verbesserte soziale Absicherung der Prostituierten ist kaum messbar. Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung wurden die Erwartungen nicht erfüllt und die Ausstiegsmöglichkeiten sind nicht genutzt worden.

Dies sind nur drei Beispiele, die zeigen, dass das Prostitutionsgesetz seine Ziele nicht erreicht hat! Ein Ziel war der Schutz und die Absicherung der Prostituierten. Davon kann jedoch nicht die Rede sein. Seriöse Medienberichte zeigen sogar, dass das genaue Gegenteil der Fall ist: Nicht nur die Werbung ist enthemmter geworden, sondern auch die Freier brutaler. Ein gesundheitlicher Schutz findet praktisch nicht mehr statt!

Wir unterstützen deshalb die Bundesregierung in ihrem Vorhaben nach einem breiteren Ansatz der Reglementierung der Prostitution. Besonders Minderjährige müssen besser geschützt werden. Außerdem brauchen wir neben gewerberechtlichen Änderungen und besseren Ausstiegsmöglichkeiten endlich die Einführung der Freierstrafbarkeit wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.