10.02.2011
Verwendung der Restmittel im Sinne der ursprünglichen Beitragszahler ermöglichen
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Rede zur Auflösung der Absatzfonds für die Agrar- und Forstwirtschaft

11.*) Erste Beratung Bundesregierung
Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfond der deutschen Forst- und Holzwirtschaft
- Drs 17/4558 -
Ein erfolgreiches Instrument für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft neigt sich dem Ende zu. Der Absatzfonds wird abgewickelt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Februar 2009 das Urteil dazu gesprochen. Die Kläger haben recht bekommen. Mit Beschluss vom 12. Mai 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Aufgabenstellung des Holzabsatzfonds sowie dessen Finanzierung über die Sonderabgabe ebenfalls für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
 
Ich persönlich bedaure diese Entwicklung sehr, ist doch gerade unser Bundesland Bayern auf überregionale Märkte und den heimischen Absatz angewiesen. Wenn ich den Selbstversorgungsgrad bei Milch von mehr als 170 Prozent und bei Rindfleisch von mehr als 200 Prozent sehe, dann hat diese Förderung immer wieder für Absatz im Ausland gesorgt. Das heißt, wir waren dank des Absatzfondsgesetzes und der Arbeit der CMA sehr erfolgreich im Exportgeschäft und ein konjunkturstabiler Faktor, was in Zeiten von Finanzmarktkrisen und Wirtschaftsrezession hoch einzuschätzen war und ist.
 
Das Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der beiden Fonds ist deshalb notwendig, weil sowohl der Absatzfonds als auch der Holzabsatzfonds durch Gesetz als rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts errichtet wurden. Von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bestimmte Vorschriften des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes unberührt geblieben. Sie sind auch aufzuheben. Das Nähere über die Erhebung der Beiträge ist jeweils in der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz und der Holzabsatzfondsverordnung geregelt, die ebenfalls aufzuheben sind.
 
Für den Fall, dass beim Absatzfonds oder beim Holzabsatzfonds zum Zeitpunkt der Beendigung ihrer Arbeit Vermögensüberschüsse verbleiben, bedarf es außerdem einer Regelung über deren Verwendung. Vielen Wirtschaftsbeteiligten ist erst im Nachhinein deutlich geworden, wie wichtig eine zentrale Absatzförderung ist und welche gute Arbeit CMA und ZMP geleistet haben; über Einzelheiten kann man streiten. Zwischenzeitlich sind auf Initiative der Wirtschaft sowohl in der Ernährungsbranche als auch im Holzbereich Nachfolgeorganisationen gegründet worden.
 
Fakt ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Vorschriften zur Beitragserhebung für nichtig erklärt hat, sondern auch die Vorschriften zur Aufgabenstellung der Fonds. Nach Anhörung der Verbände leitete das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten daraus ab, dass eine Verwendung etwaiger Überschüsse zugunsten der ursprünglichen Beitragszahler rechtlich nicht geboten ist. Dennoch werden wir uns als Unionsfraktion im Deutschen Bundestag im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens dafür einsetzen, die rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen, um die Verwendung der Restmittel im Sinne der ursprünglichen Beitragszahler zu ermöglichen. Auch der Bundesrat hat sich im Dezember letzten Jahres dafür ausgesprochen, etwaige Überschüsse, die nach Abwicklung des Absatzfonds und des Holzabsatzfonds verbleiben, zugunsten der Land- und Forstwirtschaft zu verwenden. In ihrer Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sprach sich die Länderkammer damit gegen die Absicht der Bundesregierung aus, die Mittel ohne Zweckbindung dem Bundeshaushalt zuzuführen. Die Sonderabgabe sei von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Holz- und Forstwirtschaft erbracht worden. Daher müssten die Restmittel auch diesen Betrieben wieder zugutekommen.
 
Aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der Sonderabgabe lasse sich nicht ableiten, dass diese in den allgemeinen Bundeshaushalt eingehen müssten. Stattdessen müsse es ermöglicht werden, dass Restmittel in der Land- und Ernährungswirtschaft beispielsweise für Messebeteiligungen, Präsentationen, Marktstudien sowie Markterschließungsmaßnahmen ein-gesetzt werden. Von den übrig bleibenden Holzabsatzfondsmitteln müssten wieder Forstbetriebe, Waldbesitzer und Unternehmen der Holzwirtschaft profitieren.
 
Diese Meinung teile ich ausdrücklich. Das heißt, sollten nach vollständiger Abwicklung Restmittel zur Verfügung stehen, können diese in den Haushalt zurückfließen. Wir Abgeordnete haben es dann als Haushaltsgesetzgeber in der Hand, das verfügbare Geld im Sinne der Beitragszahler einzusetzen. Den entscheidenden Zeitpunkt werden wir im Auge behalten.