Wir halten Wort.
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtline beschlossen. Dazu erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, und der zuständige Berichterstatter, Matthäus Strebl:
„Wir wollen die betriebliche Altersversorgung stärken und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen eine hohe Verbreitung finden. So haben wir es im Koalitionsvertrag festgelegt. Und wir halten Wort. Mit der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie verbessern wir die Qualität von Betriebsrenten. Mit der frühzeitigen Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erhalten die Betriebsrentensysteme zugleich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit, ohne die der angestrebte Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung nicht möglich ist. Mit der weiteren Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist, ab der Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeber nicht mehr verloren gehen, und des Unverfallbarkeitsalters von 25 auf 21 Jahre, der Erweiterung der Abfindungs- und Auskunftsrechte zugunsten der Beschäftigen sowie der Gleichbehandlung von „ruhenden“ Betriebsrentenanwartschaften von ausgeschiedenen Beschäftigten mit Anwartschaften von Arbeitnehmern, die im Unternehmen verbleiben, wird die Mobilität der Beschäftigten deutlich gestärkt“, sagt Stephan Stracke.
Der Gesetzentwurf ist aber nur ein erster Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Wir brauchen auch eine Optimierung der staatlichen Förderung. Deshalb müssen weitere gesetzliche Maßnahmen folgen, wenn die Ergebnisse des vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens Ende 2015 vorliegen. Denn nur mit einer starken betrieblichen Altersversorgung kann mittel- und langfristig der Lebensstandard im Alter in einem stabilen Drei-Säulen-System mit Umlage- und Kapitaldeckungselementen sichergestellt werden“, sagt Matthäus Strebl.