Pressemitteilung 26.02.2015
Freies Fragerecht für freie Abgeordnete

Im Ältestenrat des Deutschen Bundestag konnte heute keine Einigung über eine mögliche Reform der Regierungsbefragung erzielt werden. Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

„Die Regierungsbefragung ist ein wichtiges Element einer parlamentarischen Sitzungswoche. Jeder Abgeordnete kann sich damit unmittelbar im Anschluss an die Kabinettssitzung über die Arbeit der Bundesregierung informieren. Dieses Fragerecht hat schon jetzt jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages. In den vergangenen Monaten haben wir darüber beraten, die Regierungsbefragung weiterzuentwickeln. Die Opposition hat hier allerdings völlig überzogene Forderungen gestellt. Wir sind nicht bereit, den Oppositionsfraktionen die Möglichkeit zu geben, Themen für die Regierungsbefragung vorgeben zu können. Das wäre eine Bevormundung jedes frei gewählten Abgeordneten durch die Fraktionsführung. Das entspricht nicht unserem Verständnis eines frei gewählten Abgeordneten. Deshalb können wir diesen Vorschlag nicht akzeptieren. Wir wollen freies Fragerecht für freie Abgeordnete. Leider haben wir uns mit der Opposition nicht auf Verbesserungen verständigen können. Deshalb bleibt jetzt alles, wie gehabt. Die Regierungsbefragung in seiner jetzigen Form hat sich bewährt.“