Pressemitteilung 12.09.2014
Keine Schlupflöcher für Kinderpornografie

Um Kinder besser zu schützen, würde auch zügig eine Verschärfung des Strafrechts in Angriff genommen.

In der Presse wird heute über eine mögliche Änderung des Strafgesetzbuches zu Gunsten von Konsumenten von Kinderpornografie berichtet. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und stellvertretende Vorsitzende im 2. Untersuchungsausschuss, Michael Frieser:

„Ziel der Arbeit im Untersuchungsausschuss ist nicht nur die Aufklärung der Geschehnisse um den ehemaligen Abgeordneten Edathy, sondern insbesondere auch die Gewinnung von Erkenntnissen, wie Kinder geschützt werden und Ermittlungsabläufe gegen Produzenten und Käufer kinderpornografischen Materials effektiver gestaltet werden können.

Sollte sich zeigen, dass das Strafrecht geändert werden muss, um Kinder effektiver vor Pädophilen zu schützen, werden wir das umgehend in Angriff nehmen. Eine Gesetzesänderung, die es Käufern und Konsumenten von Kinderpornografie ermöglichen soll, straffrei auszugehen, wird es mit der CSU-Landesgruppe nicht geben. Berichte in der Presse, es werde eine Änderung geben, die eine Strafbarkeitslücke herstelle, entbehren jeder Grundlage. Im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf ist eine solche Möglichkeit nicht vorgesehen. Es wird zum Schutz der Kinder nun auch die Wiedergabe von ganz oder teilweise unbekleideten Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung strafbewehrt sein.“

 

Hintergrund:

Das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (ETS 201 – Lanzarote-Konvention) und die Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie werden in innerstaatliches Recht umgesetzt. Zu diesem Zweck werden unter anderem Änderungen im Strafgesetzbuch vorgenommen